Vor dem Kontrollpunkt an der Rheinbrücke von Höchst nach Lustenau betrug die Wartezeit im Berufsverkehr mindestens eine halbe Stunde. Der Verkehr staute sich bis zum Kreisverkehr beim Gasthaus „Schwanen“ zurück. An diesem Kontrollpunkt wird auch für den Nachmittag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr mit einer längeren Wartezeit gerechnet, denn das ist die Route für viele Mitarbeiter der Beschlägehersteller Blum und Grass.
Die zweite Ausreisemöglichkeit führt über die Rheinbrücke zwischen Fußach und Hard, auch hier mussten die Pendler am Mittwochmorgen Geduld mitbringen. Diese Brücke ist auch ohne Kontrollen ein Nadelöhr, dort gibt es eine Baustelle und Polizei und Bundesheer können nur auf der Harder Seite kontrollieren. Rund 10.000 Fahrzeuge passieren die Brücke täglich.
Seit Mitternacht gilt für das Rheindelta aufgrund der steigenden CoV-Fälle in den Gemeinden Höchst, Gaißau und Fußach eine Ausreisetestpflicht. Es gibt aber auch Ausnahmen wie ein positiver Antikörpertest oder ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist – mehr dazu in FAQ zur Ausreisetestpflicht im Rheindelta.
Auch Lichtbildausweis griffbereit haben
Das Rheindelta hat rund 14.000 Einwohner. Rund 4.000 Pendler bewegen sich im Laufe des Tages über die beiden Rheinbrücken. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, das Rheindelta nur zu verlassen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Bei der Ausreise sollte der ausgedruckte negative CoV-Test und ein Lichtbildausweis griffbereit sein. Laut Polizei hat das am Mittwochmorgen aber gut funktioniert, die Kontrollen an sich verliefen demnach ziemlich reibungslos – einige wenige hatten keinen Test dabei.
Linienbusse werden kontrolliert
Die Ausreisetestpflicht wird auch Behinderungen im öffentlichen Verkehr verursachen. Auch in den Linienbussen wird der negative CoV-Test kontrolliert. Der im Moment eingerichtete Schienenersatzverkehr für die S-Bahn S3 von Bregenz Bahnhof nach St. Margrethen (Schweiz) Bahnhof ist als Grenzverkehr von der Ausreisetestpflicht ausgenommen. Die Haltestelle Höchst/Postamt wird im Rahmen des Schienenersatzverkehrs derzeit nicht angefahren.
Betroffen sind im öffentlichen Verkehr die Linien 15 und 17 von Fußach nach Hard und retour sowie die Linien 50 und 52a von Höchst nach Lustenau und retour. „Wir ersuchen die Fahrgäste, das Testergebnis an den Kontrollstellen griffbereit zu halten, um eine rasche Abwicklung der Kontrollen zu gewährleisten. Trotz aller Bemühungen kann es aufgrund der Kontrollen zu Verspätungen kommen. Dafür bitten wir um Verständnis“, erklärte Mobilitätslandesrat Johannes Rauch. In den Bussen erinnern regelmäßige Durchsagen an die Ausreisetestpflicht. An den beiden Rheinbrücken wurden an den Rad- und Gehwegen auch eigene Kontrollstellen für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet.
Testvarianten, die als Nachweis zulässig sind:
- ein im Landessystem registrierter negativer Selbsttest („Wohnzimmertest“), der nicht älter als 24 Stunden ist;
- ein negativer Antigentest einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
- ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab Probeabnahme ist.
Wohnzimmertest mit QR-Code gilt 24 Stunden
In den betroffenen Gemeinden ist die Testkapazität massiv ausgebaut worden. Seit Dienstagmorgen wird zusätzlich zu den bisherigen Standorten im Testbus am Kirchplatz in Höchst getestet. Auch ohne Anmeldung sind dort vor Ort Testungen möglich – am Mittwoch bereits seit 6.00 Uhr.
Die großen Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden Testmöglichkeiten zur Verfügung. Als Nachweis reicht aber auch ein Wohnzimmertest mit QR-Code, der bei den Gemeinden erhältlich ist. Einfache Wohnzimmertests, die nicht im Landessystem registriert sind, reichen als Bestätigung nicht aus.
Home-Office und Schichtverlegung
Der Höchster Bürgermeister Herbert Sparr (ÖVP) sagte im Vorfeld, man habe mit den beiden großen Beschlägeunternehmen Blum und Grass Kontakt aufgenommen. Es gehe darum, die Mitarbeiter zu informieren, Schichten zeitlich zu verlegen oder auch Home-Office zu machen. Er geht davon aus, dass die Ausreisetestpflicht nach einer Woche beendet wird.
Ausreisetestpflicht im Bregenzerwald verlängert
Aufgrund der steigenden CoV-Fälle im Rheindelta gab die Landesregierung am Montag bekannt, dass es ab Mittwoch eine vorerst einwöchige Ausreisetestpflicht für die Gemeinden Gaißau, Höchst und Fußach geben wird.
Zudem wurde die Ausreisetestpflicht für den Bregenzerwald um eine Woche verlängert. Die Region geht damit in die dritte Woche der Ausreisetestpflicht. Allerdings gab es im Bregenzerwald seit Beginn der Ausreisekontrollen keine gröberen Staus. Ebenfalls mit Stau lief aber vor allem der erste Tag der Ausreisetestpflicht im Leiblachtal ab, in der als erste Region in Vorarlberg eine solche Maßnahme umgesetzt wurde. Damals hatten laut Land viele Pendler bei der Kontrolle ihre Tests und Lichtbildausweise noch nicht greifbar.
Ausreisetestpflicht im Rheindelta
Nach dem Bregenzerwald und Lustenau sind nun Fußach, Gaißauch und Höchst von strengeren CoV-Maßnahmen betroffen. Ab Dienstag 24 Uhr wird es eine Ausreisetestpflicht geben – zusätzlich gibt es verstärkte Grenzkontrollen zur Schweiz.