CoV-Volksbegehren
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

CoV-Volksbegehren: Initiatoren üben scharfe Kritik

Die Initiatoren des Volksbegehrens zur „Erhebung der Erkrankten an Covid-19“ erheben schwere Vorwürfe gegen die Politik – auch gegen die Vorarlberger Landesregierung. Diese halte sich bewusst nicht an Gesetze, indem sie in der Statistik nicht zwischen positiv Getesteten und tatsächlich Erkrankten unterscheide. Die Landesregierung und der Gesundheitsexperte Armin Fidler wiesen die Vorwürfe zurück.

Der Hauptkritikpunkt von Steffen Löhnitz, dem Initiator des Volksbegehrens zur Erhebung der Erkrankten an Covid-19: Es werde nicht zwischen lediglich positiv Getesteten und tatsächlich Erkrankten unterschieden. Damit verstoße man gegen das Epidemiegesetz. Das Epidemiegesetz schreibe zwingend vor, „dass für eine Krankheit, die als meldepflichtige Krankheit festgestellt ist, die Erkrankten, die der Erkrankung Verdächtigten und die Toten zu erfassen sind“, so Löhnitz.

Für die Krankheit Covid-19 werde das „ganz bewusst“ nicht gemacht. Man erfasse nicht die tatsächlich Erkrankten, sondern die positiv PCR-Getesteten. Wenn man aber nur die tatsächlich Erkrankten und nicht einfach alle positiv Getesteten berücksichtigen würde, so wäre etwa die 7-Tage-Inzidenz um ein Vielfaches niedriger, argumentiert Löhnitz. Damit das Volksbegehren im Landtag behandelt wird, braucht es 5.000 Unterschriften.

Aktivisten werfen Politik CoV-Lügen vor

Scharfe Vorwürfe gegen die Landesregierung erheben jene Demonstranten, die vor einigen Wochen ein Volksbegehren ins Leben gerufen haben. Sie werfen der Landesregierung vor, sich bewusst nicht an Gesetze zu halten und das Volk zu belügen: Die „7-Tage-Inzidenz“ werde bewusst falsch berechnet, sagen sie. Die Verantwortlichen weisen die Vorwürfe zurück.

Fidler: Physikalische Untersuchung nicht im Gesetz

Die Landesregierung weist die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme zurück. Das Land handle „nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums korrekt“.

Auch nach Ansicht des Coronavirus-Beauftragten der Landesregierung, Armin Fidler, hält man sich sowohl bei der Diagnose als auch bei der Meldung der Erkrankten an das Epidemiegesetz: „Es steht nirgendwo im Epidemiegesetz, dass sich ein Patient vor einem Amtsarzt nackt ausziehen muss und zu einer physikalischen Untersuchung muss.“ Es werde ja eine Untersuchung gemacht, der PCR-Test – eine Laboruntersuchung, mit der festgestellt werden könne, ob jemand das Virus habe, so Fidler.

Fidler: Vorschriftsmäßige Meldung

„Was die Erkrankung betrifft, ist es ja so, dass wir es ja nicht nur mit der Erkrankung per se zu tun haben“, vielmehr müssten auch die Infizierten gefunden werden – und zwar „auch die, die symptomlos sind, also nicht krank“. Diese könnten andere Menschen anstecken, die dann tatsächlich krank werden würden, möglicherweise ins Krankenhaus müssten oder gar versterben könnten.

Alle Infizierten, und damit eben auch automatisch alle Erkrankten, würden vorschriftsmäßig gemeldet, so Fidler. Bei der 7-Tage-Inzidenz nehmen alle Länder die Infizierten und nicht die Erkrankten als Maßstab. Wenn Vorarlberg das anders machen würde, wären die Inzidenzwerte nicht mehr vergleichbar, sagt Fidler.