In den meisten Fällen geht es bei den Anzeigen um „Corona-Partys“, um das Nichteinhalten des Abstands oder um Spaziergänge nach 20.00 Uhr. Von Seiten der Polizei heißt es, dass in solchen Fällen eine Streife ausrückt und kontrolliert. In manchen Fällen kam es dann tatsächlich zu einer Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, in manchen Fällen war überhaupt nichts los.
Wenn die Polizei aufgrund einer anonymen Anzeige vor der Tür steht, dürfen die Beamten nicht einfach ins Haus oder in die Wohnung. Das wäre nur der Fall, wenn es einen Hausdurchsuchungsbefehl gibt oder Gefahr in Verzug ist. Das bedeutet, dass die Polizisten eine gefährliche Situation für andere im Haus oder in der Wohnung abwenden müssen.