Soziales

Mietrückstände werden fällig

Im vergangenen Jahr durften die Mieten für März, April und Mai quasi verschoben werden. Die Frist dafür endet aber am 1. April. Und so werden wohl einige saftige Nachzahlungen ins Haus stehen. Das betrifft durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit finanziell geschwächte Haushalte natürlich besonders, aber auch Gewerbetreibende.

Im schlimmsten Fall müssen Mieter jetzt drei Monatsmieten nachzahlen und auch die April Miete überweisen. Die Verunsicherung ist groß, erklärt Wohnexpertin Heidi Lorenzi vom Institut für Sozialdienste (ifs): „Wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann, ist das ein Armutsproblem und eine finanziell schwierige Situation. Wenn dann noch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit dazu kommt, wird es, umso länger das geht, immer schwieriger für Haushalte, die Miete zu begleichen.“

Räumungen eher im Herbst

Zu Delogierungen kommt es aber nicht sofort. Spürbar werden die Räumungen wohl eher erst im Herbst oder im nächsten Frühjahr. „Wir haben die zusätzlich schwierige Situation, dass wir am 1. April – das ist leider kein Scherz – ein neues Sozialleistungsgesetz bekommen, in dem verschiedenste Bevölkerungsgruppen auch benachteiligt werden“, so Lorenzi. Kürzungen gebe es vor allem bei Menschen, die subsidiären Schutz genießen oder bei kinderreichen Familien.

Mietvertrag und Wohnungsschlüssel
APA/BARBARA GINDL
Mieten durften in bestimmten Fällen im vergangenen Frühjahr aufgeschoben werden, doch zum 1. April werden sie fällig

Hälfte der Fälle bei Privatvermietern

Allerdings soll die gute Zusammenarbeit mit den drei gemeinnützige Wohnbauträgern und den Gemeinden das Schlimmste in Vorarlberg verhindern. 50 Prozent der Wohnungsproblemfälle sind in den gemeinnützigen Wohnanalagen, der Rest im privaten Bereich. Da ist die Wohnraumsicherung schwererer.

Kein erhöhter Beratungsbedarf

Die Interessensvertretung der Vermieter spürt aber derzeit keine Probleme, sagt Hanna Mähr von der Vorarlberger Eigentümer-Vereinigung: „Bislang können wir aufgrund von Corona keine erhöhten Nachfragen von Seiten der Vermieter feststellen. Auch im Zuge von Mietzinsrückständen bei den Mietern haben wir bislang keine erhöhte Nachfrage.“

Rechtsstreit bei Geschäftsmieten

Anders bei den Geschäftsflächen – da gibt es noch Unzufriedenheit und Konflikte, berichtet Mähr: „Hier gibt es ja die Möglichkeit, dass die Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete erlassen können. Das ist aber noch nicht ausjudiziert, hier warten wir noch auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs.“ In diesem Feld werde es aber sehr auf den Einzelfall ankommen, so Mähr. In Vorarlberg sind diesbezüglich einige Verfahren von Mietern und Vermietern anhängig.