Frau verdunkelt
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Chronik

Rassismus in Immobilienbranche keine Seltenheit

Wer in Vorarlberg eine passende Mietwohnung sucht, hat es meist schwer. Für Ausländer und Menschen, die nicht Deutsch sprechen, ist es fast unmöglich, eine Wohnung zu bekommen. Denn mitunter reicht es schon, wenn der Name ausländisch klingt, dass man bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, so eine junge Frau aus der Immo-Branche.

„Bei Vermietungen oder Verwaltungen, da gibt es Kunden, die konkret sagen, sie wollen nur Inländer haben als Mieter, keine Ausländer. Und wenn, dann machen sie nur eine Ausnahme, wenn sie echt gut integriert sind“, erklärt eine junge Frau aus der Immobilienbranche, die anonym bleiben möchte.

Katharina Raffl von der Gleichbehandlungsanwaltschaft für Salzburg Tirol und Vorarlberg bestätigt, dass Rassismus und Vorurteile gerade in der Immobilienbrache allgegenwärtig sind. Wobei nur in etwa 40 bis 60 Fällen pro Jahr in Westösterreich Anzeige erstattet wird.

Gleichbehandlungsanwältin Raffl über die Diskriminierungsvorwürfe

Katharina Raffl, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft für Salzburg, Tirol und Vorarlberg, spricht über die Diskriminierungsvorwürfe im Immobilienbereich.

Jeder Fall einer zu viel

„Es klingt recht wenig, aber man muss schon sagen, dass jeder Fall ein persönliches Schicksal von Benachteiligung und Zurückweisung widerspiegelt, und dass diese Personen, so ist eben unsere Erfahrung, es mehrfach erleben“, so Raffl.

Auch die junge Frau aus der Immobilienbranche erklärt: „Leute mit typisch österreichischen oder deutschen Namen werden auf jeden Fall bevorzugt, die werden auch zuerst kontaktiert. Bei Leuten mit ausländischen Namen, da heißt es manchmal einfach, die Wohnung ist leider schon vergeben.“ Vor allem türkische oder arabische Familien seien davon meist betroffen.

Rückweisung pauschaler Rassismus-Vorwürfe

Eine andere Branchenkennerin sieht die Sache anders. Sabine Karg, die gemeinsam mit ihrem Mann ein Maklerbüro in Lochau betreibt, weist pauschale Rassismus-Vorwürfe vehement zurück.

Für Katharina Raffl ist eines jedoch klar: Immobilienmakler dürfen es nicht einfach hinnehmen, wenn etwa Haus- oder Wohnungseigentümer nur an Inländer vermieten wollen.

Auf Gesetzeslage hinweisen

„Die Makler und Maklerinnen müssen auf die Gesetzes- und Rechtslage hinweisen. Sie können auch den Kunden und Kundinnen, also den Vermieterinnen und Vermietern, klarmachen, dass sie durch die Vorurteile durchaus Gefahr laufen, gute Mieter und Mieterinnen auszuschließen, und das durch positive Beispiele belegen“, so Raffl.

Das Gleichbehandlungsgesetz verbiete konkret Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Wohnraum. Wird das Gesetz nicht eingehalten, müssen Schadensersatzansprüche geleistet werden, es hafte hier nicht nur der Makler, sondern auch der Vermieter.

Katharina Raffl geht jedoch davon aus, dass bei Diskriminierungen im Immobilienbereich, nicht zuletzt wegen der schweren Beweisbarkeit, die Dunkelziffer hoch sein dürfte.