Vorerst sind weiterhin keine größeren Feiern wie z.B. Geburtstagsfeste im Gasthaus möglich. Dort gilt nämlich die Regel, dass entweder die Mitglieder eines Haushalts zusammen an einem Tisch sitzen dürfen – oder pro Tisch höchstens vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten, zuzüglich minderjähriger Kinder. Das schließt eine über zwei Hausstände mit Erwachsenen hinausgehende, größere Feier aus.
Veranstaltungen unterliegen strengen Regeln
Das gilt auch dann, wenn die Feier als Veranstaltung ausgeschildert wäre: Denn Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn es fix zugewiesene Sitzplätze gibt (die auch nicht verlassen werden) und jeder Gast während der ganzen Veranstaltung eine FFP2-Maske trägt. Außerdem gilt für Veranstaltungen eine Registrierungsflicht und man muss vorab ein Covid-19-Präventionskonzept vorlegen. Eine herkömmliche Geburtstagsfeier stellt man sich in der Regel also sicher anders vor.
Hochzeitsfeiern ausdrücklich nicht erlaubt
Weiter warten heißt es auch für Hochzeitspaare: Hochzeitsfeiern sind von den jüngsten Öffnungsschritten nämlich ausdrücklich ausgenommen – sie sind also auch weiterhin nicht erlaubt. Heiraten dürfen die Paare aber trotzdem, nur eben keine Feier veranstalten.