„Seit 23. Februar müssen sich Grenzpendler und Grenzgänger, wenn sie in den Freistaat Bayern einreisen nicht mehr testen lassen“, so das Landratsamt Lindau (entspricht etwa einer Bezirkshauptmannsachaft) am Donnerstagabend schriftlich: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe am Mittwoch die Allgemeinverfügung „Testnachweis von Einreisenden“ angepasst. Die Anpassung betrifft Personen, die aus beruflichen oder schulischen Gründen zwischen Bayern und Vorarlberg, Liechtenstein und der Schweiz pendeln.
Test wird weiter von Österreich verlangt
Grenzpendler und Grenzgänger müssen unabhängig davon jedoch prüfen, ob es in dem jeweiligen Einreiseland andere Regelungen zu beachten gilt, so das Amt. Das wäre z.B. für Pendelnde aus Vorarlberg der Fall: wenn sie zurück nachhause wollen, verlangt Österreich einen höchstens sieben Tage alten, negativen Test.
Testmöglichkeit bleibt bestehen
Bay. Testzentrum in Lindau (Bösenreutiner Steig 33):
Mo-Fr: 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Sa: 13.30 Uhr bis 17 Uhr
So: 10 Uhr bis 13 Uhr
Das Testangebot im Lindauer Testzentrum an der Bösenreutiner Steig bleibt jedoch trotzdem bestehen, schreibt das Landratsamt. Es werde auch für Testungen im Rahmen des sogenannten „Söder-Tests“ geöffnet. Zuvor war der Samstag den GrenzgängerInnen aus den Nachbarländern vorbehalten. Im Februar haben bisher im Schnitt 300 Personen täglich das Angebot genutzt.
Klage brachte Testpflicht zu Fall
Die „Lindauer Zeitung“ berichtet, dass die Klage eines Lindauers vor dem Verwaltungsgerichtshof die Testpflicht zu Fall gebracht hat. Der Kläger hatte laut Artikel zwar nichts gegen die Testungen, wohl aber gegen die Ungleichbehandlung von Pendlern, denn: wer z.B. zum Arbeiten in den angrenzenden Bodenseekreis nach Baden-Württemberg pendelte, musste sich nicht testen lassen.
Außerdem störte den Kläger, dass die Bayerische Staatsregierung die Testpflicht erneut vorschrieb, obwohl ein Gericht diese im Dezember gekippt hatte. Das Landratsamt habe ihm diese Maßnahme rechtlich nicht begründen können und an einen Anwalt verwiesen – das habe er dann einfach gemacht.
Urteil: Dauerregel ungültig
Laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könne Bayern nicht die deutsche Bundesverordnung aushebeln, die Beschränkungen im Grenzverkehr nur vorsieht, wo man das Einschleppen von Mutationen verhindern will – wie etwa an den Grenzen zu Tirol (wo die Regeln und Testpflichten aufrecht bleiben). Beschränkungen für Berufspendler oder Schüler seien nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In diesem Fall handele es sich aber um eine Dauerregel ohne besondere Begründung, die deshalb ungültig sei.