Coronavirus Testzentrum auf dem Messeareal
Maurice Shourot
Maurice Shourot
Coronavirus

LVwG prüft Teststraßen-Vergabe

Die Ausschreibung der CoV-Teststraßen wurde am Dienstag ruhend gestellt. Der private Anbieter AMZ hatte zuvor versucht, die Ausschreibung durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) stoppen zu lassen. Durch Einlegen des Rechtsmittels wurde das Verfahren automatisch ruhend gestellt, so die Landesregierung.

Inhaltlich könne er zu den eingelegten Rechtsmitteln nichts sagen, so Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner auf Nachfrage des ORF. Nur so viel: Es laufe derzeit ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren in dieser Sache und das Landesverwaltungsgericht habe nun zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die Ausschreibungskriterien tatsächlich zu eng gefasst worden sind.

Feststellungsverfahren auch gegen Direktvergabe

Auch gegen die direkte Vergabe der Teststraßen ohne Ausschreibung hat AMZ beim Landesverwaltungsgericht ein eigenes Rechtsmittel eingebracht, bestätigte Brandtner. Der juristische Fachausdruck lautet „Feststellungsverfahren“. Konkret geht es darum, ob das Land Vorarlberg rechtswidrig gehandelt hat, indem es zu Beginn der Pandemie keine Ausschreibung für die Teststraßen gegeben hat.

Wenn das Gericht zu diesem Schluss kommt, dann kann es eine Geldstrafe geben und auch Schadenersatzansprüche von AMZ nach sich ziehen, so Vergaberechts-Experte Thomas Müller von der Universität Innsbruck. In dieser Sache hat das Landesverwaltungsgericht ein halbes Jahr Zeit, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

LVwG prüft Teststraßen-Vergabe

Die Ausschreibung der CoV-Teststraßen wurde am Dienstag ruhend gestellt. Der private Anbieter AMZ hatte zuvor versucht, die Ausschreibung durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) stoppen zu lassen. Durch Einlegen des Rechtsmittels wurde das Verfahren automatisch ruhend gestellt, so die Landesregierung.

Vorwurf: Direkt vergeben, dann „maßgeschneidert“

Die Teststraßen mit den kostenlosen Coronavirus-Tests werden bisher vom Roten Kreuz betrieben. Das Land Vorarlberg hat diesen Auftrag gleich zu Beginn der Pandemie ans Rote Kreuz vergeben, zunächst ohne Ausschreibung. An dieser „freihändigen Vergabe“ wurde scharfe Kritik geübt, ebenfalls an der eng gefassten Ausschreibung.

Auch Privatanbieter AMZ hat Interesse, die Teststraßen zu betreiben. Die Ausschreibung sei fehlerhaft und so formuliert, dass nur das Rote Kreuz zum Zug kommen kann, sagt Thomas Eggenburg von AMZ. Mit seinem Feststellungsantrag beim Landesverwaltungsgericht hat Eggenburg nun erreicht, dass die Ausschreibung ruht.

Ausschreibung ruhend gestellt

Nach Angaben des Covid-Beauftragten beim Roten Kreuz, Roland Gozzi, sei ein Stoppen der Ausschreibung gar nicht mehr notwendig, denn das Land habe das Ausschreibungsverfahren am Dienstag ruhend gestellt. Nach Auskunft der Landesregierung geschah das aber „automatisch“ durch das Einlegen des Rechtsmittels.

Jedenfalls gebe es auch kein Angebot des Roten Kreuzes zum Betreiben der Teststraßen, sagte Gozzi gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Das Rote Kreuz werde die Teststraßen wie bisher weiterbetreiben, bis es irgendwann einen Bestbieter gebe.