Coronavirus

CoV-Tests: Dokumente leicht zu fälschen

Coronavirus-Tests sind derzeit so gefragt wie nie. Man braucht sie als Pendler oder als Eintrittstest bei Frisören. Nun kam heraus, dass die Dokumente Sicherheitslücken aufweisen und leicht zu fälschen sind.

Über 53.000 gratis Anti-Gen-Tests sind vergangene Woche gemacht worden. Das Ergebnis bekommt man per PDF-Dokument digital zugeschickt. Mit einem Ausdruck dieses Dokuments kommt man dann etwa als Pendler über die Grenze oder kann zum Frisör gehen. Recherchen von ORF Vorarlberg haben nun gezeigt, dass es kinderleicht ist, so ein Testergebnis zu fälschen.

Mit nur wenigen Klicks auf dem Computer kann praktisch jeder sein eigenes Test-Ergebnis fälschen, in dem man Name, Testtag und das Ergebnis selbst in das offizielle Formular einträgt. Dass es sich dabei um eine Fälschung handelt, können nicht einmal Experten erkennen. Auch nicht jene, die tagtäglich damit zu tun haben.

Coronatest leicht zu fälschen
ORF Vorarlberg
Obwohl Frisöre tagtäglich mit den Testergebnissen zu tun haben, ist es unmöglich, die Fälschung zu erkennen

Schreibschutz fehlt

Grund für die Fälschbarkeit der Dokumente ist eine einfache Sicherheitslücke. Die Dokumente sind einfach nicht schreibgeschützt und so kann jeder seine Daten abändern.

Die Lösung wäre einfach und billig, es bräuchte nur einen Schreibschutz auf den Dokumenten, doch das hat das zuständige Sozialministerium bisher nicht für notwendig befunden. Die Serverkapazitäten seien zu gering, heißt es aus dem Ministerium.

QR-Code nur in Vorarlberg

Vorarlberg ist bei der Lösung des Problems schon einen Schritt weiter als die anderen Bundesländer, denn auf den Vorarlberger Landes-Dokumenten befindet sich ein QR-Code. Wird dieser ausgelesen, bekommt man die echten Daten und erkennt die Fälschung. Das kann bisher aber lediglich ein einziges Büro im Landhaus.

Landesrat Christian Gantner (ÖVP) warnt aber eindringlich vor dem Missbrauch: „Es handelt sich hierbei um Urkundenfälschung und zusätzlich gibt es dafür auch noch Strafen nach dem Epidemiegesetz.“