Eingang zum Arlbergtunnel
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Coronavirus

Nun doch Kontrollen am Arlberg

Angesichts der starken Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Mutation wird Tirol ab Freitag für zehn Tage zur Testpflichtzone. Wer das Bundesland verlassen will, muss dann einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist – auch bei Durchreise. Ausgenommen davon wird Osttirol sowie Kinder bis 10 Jahren.

Kontrolliert wird das Vorhandensein der Tests an den Landesgrenzen von Polizei und Bundesheer. Circa 1.000 Beamte werden im Einsatz sein, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Bis zu 1.450 Euro Strafe

Wer ohne Test erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 1.450 Euro rechnen. Es wird damit gerechnet, dass auch Vorarlberger Beamte an den Kontrollen mitwirken müssen. Die Testpflicht bei der Ausreise aus Tirol gilt auch bei der reinen Durchreise durch das Bundesland.

Bundesregierung verhängt Reisewarnung über Tirol

Die südafrikanische Virus-Mutation hat dafür gesorgt, dass die Bundesregierung für Tirol eine Reisewarnung verhängt. Mit Strafen ist nicht zu rechnen, auch weil derzeit gar nicht kontrolliert wird. „Vorarlberg heute“ wollte beim Arlbergtunnel wissen, was die Menschen sagen, die zwischen Vorarlberg und Tirol hin- und her fahren.

Impfstoff gegen Variante weniger wirksam

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begründete die Maßnahme Dienstagnachmittag damit, dass vor allem der Impfstoff von Astra Zeneca bei der südafrikanischen Variante eine deutlich geringere Wirksamkeit zeige. Es müsse alles getan werden, um die Ausbreitung dieser Variante innerhalb Tirols und auf andere Teile Österreichs zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen.

Denn wenn sich die südafrikanische Variante durchsetzen sollte, dann wäre das ein „Horrorszenario“, „weil dann ein Gutteil des Impfstoffes nur sehr eingeschränkt wirkt“. Denn die Hälfte der bis zum Sommer in Österreich erwarteten Impfstoff-Dosen werde von Astra Zeneca kommen.

Wallner zur CoV-Zwangsmaßnahmen gegen Tirol

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kommentiert das Vorhaben der Bundesregierung, Polizei und Bundesheer ab Freitag nicht nur an den Staatsgrenzen, sondern auch zwischen den Bundesländern kontrollieren zu lassen.

Noch keine Auswirkungen

Beim ORF Lokalaugenschein am Dienstag zeigte die Reisewarnung vom Montag noch keine Auswirkungen. Nach Auskunft von Mitarbeitern der ASFINAG habe es seit der Warnung nicht weniger Verkehr gegeben.

Arbeitsrechtler warnen jedoch: Auch eine Empfehlung der Regierung kann arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wenn eine Person z.B. trotz Warnung nach Tirol reist, um dort etwa Ski zu fahren, und anschließend an Covid-19 erkrankt, könnte der Arbeitgeber unter Umständen die Gehaltszahlung verweigern.

Pathologe Offner: „Absolut gerechtfertigt“

Obwohl es bisher keine bestätigten Infektionen mit der südafrikanischen Virusvariante in Vorarlberg gibt, hält der Primar der Pathologie am Landeskrankenhaus Feldkirch, Felix Offner, die Reisewarnung für gerechtfertigt: „Die südafrikanische Variante hat einen gravierenden Nachteil für uns – und zwar scheinen einige Impfstoffe nicht so gut zu wirken gegen sie.“ In einer Phase, in der alle Hoffnung auf Impfungen beruhe, sei eine Virusvariante die möglicherweise dadurch nicht abgedeckt wird, „ein Riesenproblem“, so Offner.

Kontrollen auch an Staatsgrenze

An der Staatsgrenze von Vorarlberg nach Deutschland kontrolliert die Polizei nicht nur stichprobenartig, sondern ständig. Ab Mittwoch müssen Pendler bei der Einreise eine Einreiseregistrierung dabei haben und einen negativen Test, der nicht älter als sieben Tage ist. Alle Nicht-Grenzgänger müssen für zehn Tage in die Quarantäne.