Angeklagte CoV Quarantäne
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Chronik

5.400 Euro Strafe für Maske runterreißen

Eine 31-Jährige ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro verurteilt worden. Die CoV-Infizierte riss sich bei einer Kontrolle die Maske vom Gesicht.

Die Angeklagte erkrankte im Sommer des Vorjahres an Covid und musste mit einem Absonderungsbescheid in Quarantäne. Die Nachbarn verständigten die Polizei und gaben an, dass die Frau Einkaufen gewesen sei.

Laut Polizei „hysterisch und aggressiv“

Als die Beamten vor Ort eintrafen, reagierte die 31-Jährige nach Aussagen der Polizisten hysterisch und aggressiv. Nur einen Meter von den Beamten entfernt stehend habe sie sich den Mund-Nasen-Schutz vom Gesicht gerissen. Wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro verurteilt, die Hälfte davon muss sie bezahlen.

Nachbarn zeigen corona-positve Quarantänebrecherin an

In Hohenems sind im Sommer 2020 Polizisten zur Wohnung einer corona-positiven Frau gerufen worden. Die 31-Jährige sei trotz angeordneter Quarantäne einkaufen gegangen, hatten Nachbarn gemeldet. Diese Corona-Kontrolle hat ein juristisches Nachspiel: Die Frau musste sich am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Angeklagt war die Frau auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Sie soll bei der Kontrolle versucht haben, die Wohnungstüre zu schließen, obwohl die Polizisten sich dazwischen gestellt hätten. Dass die Frau Gewalt gegen die Polizei angewendet hat, konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.