Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick
Roland Korner
Roland Korner
Gericht

Frick rechtskräftig freigesprochen

Das Obergericht hat den Freispruch des Kriminalgerichts bestätigt. Es könne nicht mit „voller Gewissheit“ nachgewiesen werden, dass die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär in der „Berateraffäre“ den Landtag willentlich in seinen Kontrollrechten geschädigt habe. Somit ist der Vorwurf des Amtsmissbrauchs endgültig vom Tisch.

Der 45-jährigen ehemaligen Regierungsrätin und ihrem Generalsekretär wird vorgeworfen, zwischen September 2018 und Anfang Juli 2019 Rechnungen für Beraterdienste bezahlt zu haben, ohne vorher die nötigen Regierungsbeschlüsse einzuholen. Immer wieder ging es bei der Vernehmung um die Kardinalsfrage, ob zur Umgehung des Ausgabe-Schwellenwertes in der Höhe von 100.000 Franken im Ministerium getrickst wurde oder nicht.

Regierungschef im Zeugenstand

Aurelia Frick und ihr damaliger Generalsekretär betonten vor Gericht ihre Unschuld. Im Zeugenstand erschien auch der Liechtensteiner Regierungschef Adrian Hasler, der für seinen Auftritt von der Regierung vom Amtsgeheimnis entbunden worden war. Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Fricks Nachfolger im Ministerium, stand dem Gericht ebenfalls Rede und Antwort.

Zwei Zeuginnen erschienen nicht zum Prozess

Zwei wichtige Zeuginnen allerdings blieben dem Prozess fern. Es handelt sich um Kommunikationsfachfrauen, die Aufträge von der Außenministerin erhielten. Sie ließen ausrichten, sie hätten in der Sache alles gesagt. Will das Gericht sie trotzdem vernehmen, muss ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt werden.

Liechtensteins „Berateraffäre“

Das Liechtensteiner Parlament hatte der ehemaligen Außenministerin Aurelia Frick am 2. Juli 2019 in einer Sondersitzung das Vertrauen entzogen. Sie war über die sogenannte „Berateraffäre“ gestolpert. Auch Erbprinz Alois stimmte der Absetzung noch am selben Tag zu.