Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Gericht

Gewalt gegen Familie: Sechs Jahre Gefängnis

Ein 37-Jähriger wurde am Freitag vom Landesgericht Feldkirch wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau und zwei Kinder immer wieder geschlagen, getreten, anderweitig misshandelt und bedroht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der 37-Jährige die Frau mehrmals pro Woche geschlagen, gewürgt, getreten und an den Haaren gezogen haben. Er soll ihr gedroht haben, sie abzustechen. Fest steht bereits, dass er die Frau vor Jahren derart geschlagen hatte, dass sie auf einem Auge blind ist. Dafür hat er in Deutschland eine vierjährige Gefängnisstrafe verbüßt. Jetzt, so die Anklage, habe er ihr gedroht, sie so zu schlagen, dass sie auch auf dem anderen Auge erblindet. Auch die zwei Kinder im Volksschulalter habe er immer wieder geohrfeigt, an den Ohren gezogen und so weiter.

Angeklagter: Vorwürfe seien übertrieben

Der Angeklagte räumte im Prozess ein, sich teilweise falsch verhalten zu haben. Allerdings nicht in dem Maße, das ihm vorgeworfen wird: Hin und wieder, eher selten, sei ihm sozusagen die Hand ausgerutscht, so der Angeklagte, aber das meiste von den Vorwürfen sei heillos übertrieben. Und leider sei er alkohol- und drogenabhängig – dazu der Stress wegen Corona – das habe ihn dazu gebracht, „Fehler“ zu machen.

Familie widerruft im Prozess

Die Familienmitglieder ruderten am Freitag im Prozess allerdings zurück. Die Frau sagte, Diskussionen gebe es doch überall – wenn die Vorwürfe der Anklage stimmen würden, wäre sie doch nie bei ihm geblieben. Dass sie durch seine Schläge auf einem Auge erblindet ist, sei doch schon lange her, so die Ex-Frau des Angeklagten. Und auch der neunjährige Sohn gibt an, dass er vor der Polizei gelogen und übertrieben habe. Auf Nachfrage der Richterin räumt der Bub ein, er fühle sich schuldig, dass sein Papa im Gefängnis ist.

Aussagen auf Video

Dennoch verurteilte das Landesgericht den Mann zu sechs Jahren Haft. Ausschlaggebend waren die Aussagen, die Sohn und Tochter noch im Sommer gemacht hatten und die im Gerichtssaal per Video vorgespielt wurden. Diese Aussagen zeichneten ein erschreckendes Bild von nahezu täglichen, schweren Misshandlungen über Monate hinweg.

Gericht glaubte Widerruf nicht

Dass Frau und Sohn jetzt plötzlich diese Aussagen widerrufen, hat ihnen das Gericht nicht geglaubt. Zum Strafmaß tragen auch zwei einschlägige Vorstrafen des Mannes bei: erstens wegen der Schläge, die zur Erblindung seiner Frau führten und zweitens hatte er vor Jahren einer anderen Ex-Frau die Nase gebrochen.

Schutzorganisationen bitten um Aufmerksamkeit

Gewaltschutzorganisationen bitten um besondere Sensibilität der Menschen im Umfeld von Frauen, die möglicherweise Gewalt ausgesetzt sind: Es ist wichtig, gerade jetzt im Lockdown besonders aufmerksam auf diese Situationen zu reagieren und, wenn möglich, Hilfe zu rufen. Anlaufstellen haben wir in den Links aufgeführt.