Bar in Schruns, Fenster außen
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Chronik

Lockdown: Gastwirte fordern Schadenersatz

Mehrere Vorarlberger Gastwirte fordern Schadenersatz von der Republik Österreich. Sie berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, nach der die für die Gastronomie problematischen Verordnungen während des ersten Lockdowns verfassungswidrig waren.

Viele Erlässe, vor allem zu Beginn des ersten Lockdowns, hat der Verfassungsgerichtshof nachträglich gekippt – sie waren also verfassungswidrig. Mehrere Vorarlberger Gastwirte, die als Folge des Lockdowns und dieser Erlässe in finanzielle Not geraten sind, fordern nun von der Republik Schadenersatz.

Lockdown: Gastwirte fordern Schadenersatz

Mehrere Vorarlberger Gastwirte fordern Schadenersatz von der Republik Österreich. Sie berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, nach der die für die Gastronomie problematischen Verordnungen während des ersten Lockdowns verfassungswidrig waren.

Bisher „fast nichts an Entschädigungen“

Seit Anfang November sind Restaurants und Bars nun wieder geschlossen. Von der Regierung versprochene Umsatzausfallszahlungen sind teilweise bislang nicht eingetroffen. Vielen Betreibern geht das Geld aus, deshalb schlagen sie mit den Schadensersatzforderungen einen Weg ein, den sie eigentlich nie gehen wollten.

Dazu gehören auch Tobias und Marianne Kieber, die Betreiber der Schrunser Bars „oneway“ und „MoBar“. „Wir haben nichts bekommen an Entschädigungen bis jetzt – oder fast nichts“, sagt Tobias Kieber. Die einzigen Entschädigungszahlungen, die ganz am Anfang der Pandemie gekommen seien, habe man gleich dem Vermieter überwiesen, der die komplette Miete einfordere, obwohl das Lokal geschlossen sei.

Bar Oneway in Schruns – leerer Tresen
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Leerer Tresen im Pub Oneway in Schruns

„Wir können nicht mehr“

„Wir können nicht mehr weitermachen, wir können unsere Mitarbeiter nicht mehr zahlen“, sagt Kieber, der gerne mit CoV-Konzept aufsperren und für den Gast da sein würde, „anstatt öffentliches Geld zu bekommen, das Generationen belastet“. „Wir wollen eigentlich keine Klage haben – aber wir können nicht mehr“, fügt Marianne Kieber hinzu. „Wir haben das ganze Eigenkapital reingesteckt, wir müssen irgendwie reagieren. Wir wollen selber arbeiten können, damit wir wieder flüssig sind.“

Anwalt verweist auf Verfassungsgerichtshof

Begründet werden die Schadenersatzansprüche der Gastronomen mit der Verfassungswidrigkeit der für die Gastronomie problematischen Verordnungen während des ersten Lockdowns im März des Vorjahres, erklärt Anwalt Marco Fiel. „Die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte mit der Begründung, dass diese Maßnahmen überhaupt nicht begründet wurden“, so Fiel. Es gebe aber eine langjährige, ständige Rechtssprechung, dass Verordnungen zu begründen seien.

So müsse auch ein Arzt vor einer Operation zunächst einen Befund machen, dann die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Behandlungsmethoden eruieren und dem Patienten kundtun, zieht Fiel einen Vergleich zur Medizin. Der zuständige Bundesminister habe aber die Aufklärung der Bevölkerung gänzlich unterlassen, bevor er die Verordnung erlassen habe. So stehe es auch in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

Amtshaftungsklage als nächster Schritt

Die Wirte fordern jetzt vom Staat unterschiedlich hohe Summen. Sie gehen aber davon aus, dass der Staat nicht freiwillig zahlen wird. Der nächste Schritt wäre dann eine Amtshaftungsklage gegenüber der Republik Österreich. Sollten klagende Gastronomen vor Gericht Recht bekommen, dann könnte das österreichweit eine Klagswelle von gewaltigem Ausmaß auslösen.