Die Schweizer Skigebiete bleiben offen oder können öffnen, es wird keine generellen Zugangsbeschränkungen geben, nur für geschlossene Gondeln – in diesen dürfen maximal zwei Drittel der Passagierkapazität genutzt werden.
Kantone müssen kontrollieren
Die Kantone sind in der Pflicht, sie müssen die Schutzkonzepte prüfen und dabei weitere Meßwerte miteinbeziehen wie etwa die Zahl der verfügbaren Tests und Spitalbetten oder das Funktionieren der Infektionswegeverfolgung (Contact Tracing). Bei Verstößen gegen die kantonalen Regeln muss die Betriebsbewilligung eingezogen werden.
Beschränkungen auch im Handel
Die epidemiologische Lage in der Schweiz ist nicht erfreulich, deshalb wird es schweizweit Beschränkungen bei der Zahl der Kunden in Geschäften geben. Empfohlen wird, dass sich nurmehr zwei Haushalte treffen können – zuhause wie auch auswärts. Der eidgenössische Gesundheitsreferent warnte vor einer „dritten Welle“ in der Schweiz.