Grenzkontrollen
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Quarantäne bei Einreise aus Risikogebiet

Die neuen Beschränkungen für die Wiedereinreise nach Österreich rund um die Weihnachtsfeiertage werden ab 19. Dezember gelten. Das teilte das Innenministerium Mittwochnachmittag mit. In Kraft sein sollen sie bis 10. Jänner. Österreich verhängt für alle Einreisenden aus CoV-Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht.

Die Beschränkungen gelten für Einreisende, die aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 (pro 100.000 Einwohner) nach Österreich kommen. Sie müssen ab 19. Dezember zehn Tage in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen freitesten.

Ausnahmen für Pendler und Geschäftsreisende

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte bei der Pressekonferenz am Mittwoch, dass die Rückkehr mühsam sein werde, und zwar aufgrund der Quarantänepflicht. Für Pendler und Geschäftsreisende wird es Ausnahmen geben. Auch Lebenspartner und Verwandte ersten Grades (Kinder, Eltern und Großeltern) soll man laut Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) im Ausland besuchen dürfen. Alles andere sei noch unklar, denn die Verordnung sei noch nicht veröffentlicht worden.

Gantner hofft auch, dass der kleine Grenzverkehr mit der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland möglich bleibt. Mit Ausnahme von Bayern, dort gelten ja schon strengere Regeln. Das würde bedeuten, dass wir im benachbarten Ausland etwa einkaufen dürfen und bei Einreise nach Vorarlberg nicht in Quarantäne müssen. Die Verordnung ziele nämlich darauf ab, längere Aufenthalte im Ausland, bei denen man Kontakt mit vielen Menschen hat, zu verhindern.

IV hält Quarantäne-Regelungen für überzogen

Die Quarantäne-Regelungen zu den Grenzübertritten seien deutlich überzogen, sagt Martin Ohneberg, Präsident der Vorarlberger Industriellen-Vereinigung (IV). Laut Ohneberg muss der ungehinderte berufliche Grenzverkehr für Personen und Waren sichergestellt werden. Und bei den Virus-Test-Strategien müssten pragmatischere Lösungen zur Verkürzung von Quarantänezeiten gefunden werden.