Coronavirus

Gericht kippt Pendler-Tests

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. „Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung“, erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler.

Die Kläger besuchen ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land, die Salzburger Arbeiterkammer (AK) hatte den Rechtsschutz für die Klage übernommen. Die beiden Gymnasiasten hatten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen müssen. Der Gerichtssenat entschied nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.

Begründung auf drei Ebenen

Die Verwaltungsjuristen argumentierten ihre Entscheidung auf drei Ebenen. Sie sahen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung nicht erfüllt, äußerten Zweifel zur Verhältnismäßigkeit einer wöchentlichen Testpflicht und sahen das Freizügigkeitsrecht der EU-Bürger berührt. Diesbezüglich verwiesen sei auf eine Empfehlung des Europäischen Rates, wonach Einreisebeschränkungen EU-Ausländer nicht gegenüber Deutschen diskriminieren sollen.

Testpflicht seit Ende Oktober

Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich „unaufgefordert und unverzüglich“ ein Coronatestergebnis vorlegen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte mit der Testpflicht wiederholt begründet, warum die Grenzen zu Österreich und Tschechien anders als im Frühjahr trotz der hohen Infektionszahlen nicht geschlossen werden.

Kritik an Maßnahme

In Österreich gab es umgehend Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler insbesondere in den angrenzenden Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung klar, dass österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.