Polizeiauto vor Polizeiinspektion in Stockerau
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Chronik

Ausgangsbeschränkungen: Fünf Anzeigen

Seit Beginn des Lockdowns am Dienstag hat es in Vorarlberg – Stand Samstag – fünf Anzeigen wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen gegeben.

Seit Dienstag gelten zwischen 20.00 und 6.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen. In dieser Zeit darf der Wohnbereich nur zur Gefahrenabwehr, Betreuung und Hilfeleistung anderer Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke sowie zur körperlichen und psychischen Erholung verlassen werden.

Garagen, Gärten und Scheunen gelten nicht als privater Wohnbereich, in den die Verordnung des Gesundheitsministeriums nicht eingreift. Dort dürfen sich daher vor 20.00 Uhr nur Gruppen bis sechs Personen, die aus höchsten zwei verschiedenen Haushalten stammen, zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder, treffen.

102 Anzeigen in Österreich

Insgesamt hat die Polizei in Österreich bisher 102 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen ausgestellt. In der Nacht auf Samstag waren es österreichweit 39 Anzeigen – der Großteil davon betraf mit 19 Wien. Dazu wurden in der vergangenen Nacht zehn Amtshandlungen wegen Verstöße gegen Bestimmungen an Orten, die nicht zur Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses gehören, registriert. Hier gab es eine Anzeige.