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Sport

Eislaufen: Gemeinden entscheiden unterschiedlich

Mit den neuen CoV-Regeln sind die meisten Sportstätten geschlossen. Geöffnet sein dürfen nur Anlagen im Freien, die nicht für den Kontaktsport bestimmt sind. In Hard ist die Eisfläche für den Publikumslauf geöffnet – mit Maskenpflicht. In Hohenems dürfen nur Schulklassen auf den Eislaufplatz.

Die Harder Sport- und Freizeitanlagen BetriebsgesmbH teilte am Donnerstagmorgen in einer Aussendung mit, die Eisfläche sei für den Publikumslauf geöffnet. Diese Entscheidung habe man nach einer Einstufung der Bundesregierung getroffen. Das zuständige Ministerium sei zur Erkenntnis gekommen, dass der Harder Eislaufplatz zum einen grundsätzlich als Sportstätte und nicht als Freizeiteinrichtung eingestuft werde. Zum anderen gelte er als Outdoor-Sportstätte, weil weniger als die Hälfte der Außenwände geschlossen sei – mit diesen Kriterien dürfe er auch nach der neuen Maßnahmenverordnung geöffnet bleiben.

Darüber hinaus gelte Publikumseislauf als Einzelsportart und sei daher zulässig. Eishockey als Kontaktsportart dürfe für die Dauer der aktuellen Maßnahmenverordnung dagegen nicht stattfinden, wie man in Hard betont.

Maximal 300 Besucher

Erich Lindner, Geschäftsführer der Harder Sportstätten, sagte gegenüber vorarlberg.ORF.at, man habe ein Präventionskonzept ausgearbeitet, nachdem maximal 300 Besucher auf das Gelände gelassen werden. Zum Vergleich: An starken Wochenenden seien in den vergangenen Jahren rund 400 Besucher gleichzeitig dagewesen.

Der Harder Eislaufplatz ist im November von Montag bis Freitag 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.

Bei 300 Besuchern könne auch außerhalb der Eisfläche der Mindestabstand gewahrt werden, so Lindner – in diesem Bereich darf man sich für eine kurze Pause aufhalten, nach Beendigung der sportlichen Tätigkeit muss man die Sportstätte direkt verlassen. Die Öffnungszeiten wurden in den Abend verlängert – dies sei möglich, weil die Halle am Abend nicht von Eishockey-Mannschaften genutzt werde und habe den Vorteil, dass sich die Besucher auf mehr Stunden verteilen, so Lindner.

Gruppenbildung ist untersagt

Auf dem gesamten Gelände mit Eingangsbereich, Kabinen und Eis gilt Maskenpflicht und Mindestabstand. Das heißt: Die Maske muss auch beim Eislaufen getragen werden. Das sei zwar laut Verordnung bei der direkten Ausübung des Sports nicht unbedingt notwendig, so Sportstätten-Geschäftsführer Lindner, man habe sich aus Sicherheitsgründen aber dazu entschlossen.

Gruppenbildung ist untersagt, darauf werde auch mit Durchsagen aufmerksam gemacht und der Eismeister werde die Besucher wenn nötig darauf ansprechen. Lindner geht davon aus, dass die Maßnahmen mit dem derzeitigen Personal kontrolliert werden können – sollte das nicht reichen, werde man das Personal aufstocken.

„Bewegung an der frischen Luft“

„Zurzeit werden wir mit unzähligen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Infektionsrisikos überschüttet“, so Lindner. Oftmals werde dabei die Stärkung des Immunsystems als wesentliche Schutzmaßnahme vergessen. Das gehe aber mit Bewegung an der frischen Luft. Der Harder Eislaufplatz ist überdacht und nach zwei Seiten hin offen.

Hohenems: Verzicht aus Sicherheitsgründen

Ganz anders geht man in Hohenems mit der Situation um. Johannes Neumayer von der Stadt Hohenems sagte gegenüber vorarlberg.ORF.at, auf den allgemeinen Publikumslauf werde derzeit aus Sicherheitsgründen verzichtet. Die Infrastruktur lasse es nicht zu, mit dem Andrang fertig zu werden.

Man wolle aber Schulkindern weiterhin das Eislaufen ermöglichen, deshalb könnten Klassen mit Voranmeldung aufs Eis. Laut dem Betriebsleiter des Hohenemser Eislaufplatzes, Manfred Gritsch, dürfen zwei Schulklassen gleichzeitig mit Lehrpersonal und Anwesenheitsliste auf den Platz. Das könne man gut kontrollieren.

Rankweil: Entscheidung vor Dezember

Auf dem Platz in Rankweil gibt es derzeit noch kein Eis, laut Angaben der Gemeinde ist das witterungsbedingt ohnehin erst für den 1. Dezember geplant. Dann werde die Gemeinde hinsichtlich der CoV-Lage und der dann geltenden Maßnahmen entscheiden, ob eine Öffnung vertretbar sei, so Claudio Herburger, zuständig für den Bereich Sport.

„Abhängig von der Covid-19-Lage im Dezember werden wir entscheiden, ob und mit welchen Sicherheitsvorkehrungen wir den Betrieb aufnehmen können oder nicht. Ich halte es durchaus für wichtig, der Bevölkerung solche Freizeitangebote zur Verfügung zu stellen – aber nur, wenn es die Umstände erlauben.“

Ähnlich ist die Situation in Zürs – dort wird der Eislaufplatz im Ort jedes Jahr kurz vor Weihnachten bis März geöffnet. Man werde dann aufgrund der CoV-Lage entscheiden – auch vor dem Hintergrund, ob dann die Hotels geöffnet seien oder nicht, so die für den Eislaufplatz zuständige Sarah Andersson. Man hoffe aber, die Möglichkeit zum Eislaufen anbieten zu können.

Aktivpark Montafon gilt als Indoor-Sportstätte

Der Eislaufplatz im Aktivpark Montafon in Tschagguns bleibt derzeit geschlossen, laut Angelika Vonbank vom Aktivpark hat man bezüglich einer Öffnung angefragt – dies sei jedoch nicht erlaubt worden, weil sich die Eislauffläche unter einem größtenteils geschlossenen Zelt befindet.

In Dornbirn, Lustenau und Feldkirch ist kein Publikumslauf zugelassen, weil es sich um klassische Eishallen handelt. Der Eislaufplatz in Dornbirn-Schoren ist bereits seit einiger Zeit wegen Sanierungsbedarf nicht mehr in Betrieb.

Sportreferat: Abstand muss eingehalten werden

Michael Zangerl, Leiter des Sportreferats des Landes, bestätigte auf ORF-Anfrage, dass Eislaufen auf einer Outdoor-Anlage nach dem derzeitig geltenden Maßnahmenkatalog erlaubt ist. Dabei müsse es natürlich möglich sein, den CoV-Mindestabstand einzuhalten. Es sei zu hoffen, dass die Coronavirus-Situation möglichst bald auch andere Breitensportarten wieder möglich mache, fügte Zangerl hinzu.