Kind am Spielplatz
ORF
ORF
Coronavirus

Spielplätze dürfen derzeit offen bleiben

Vorarlbergs Spielplätze dürfen vorerst geöffnet bleiben. Das hat der Vorarlberger Gemeindeverband am Mittwoch bekannt gegeben. Außerdem wird den Gemeinden empfohlen, die Abfallsammelzentren (ASZ) und Bauhöfe geöffnet zu lassen.

Solange Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen für Kinder unter 14 Jahren geöffnet bleiben, könnten auch die Spielplätze weiterhin benutzt werden, hieß es in einer Aussendung des Gemeindeverbandes am Mittwoch. Trotzdem sei es wichtig, der eigenen Gesundheit oberste Priorität zu geben – der Abstand von eineinhalb Metern solle beim Spielen auf jeden Fall einhalten werden, appelliert der Gemeindeverband an die Eltern.

Abfallabfuhr ab Grundstück gesichert

Auch die Abfallentsorgung sei für die kommenden Wochen des erneuten Lockdowns gesichert. Rest- und Bioabfall, Altpapier und der Plastikmüll im Gelben Sack werden wie gewohnt ab Haus abgeholt. Ebenso werden die Sammelbehälter für Glas- und Metallverpackungen sowie für Altkleider und in einigen Gemeinden für Altpapier auf den öffentlichen Altstoffsammelinseln weiterhin regelmäßig entleert.

Bauhöfe und ASZ sollten offen bleiben

Der Vorarlberger Gemeindeverband empfiehlt den Gemeinden zudem, die Altstoffsammelzentren (ASZ) und Bauhöfe offen zu halten. Die Maßnahmen gegen eine Ansteckung mit Covid-19 hätten sich in den vergangenen Monaten bewährt, so die Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands und Dornbirner Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP).

Zu diesen Maßnahmen zählen neben der Mindestabstandsregel und der Mund-Nasenschutz-Pflicht etwa, dass nur eine Person aus dem Fahrzeug aussteigen darf, um den Abfall zu entsorgen. Auch können die Bauhöfe und ASZ nur von wenigen Fahrzeugen gleichzeitig befahren werden. Sollte es zu Wartezeiten kommen, wird darum gebeten, Geduld zu bewahren und das Fahrzeug nicht zu verlassen.

Wochenmärkte finden weiter statt

Der Gemeindeverband weist zudem daraufhin, dass die Wochenmärkte nicht den Einschränkungen der neuen Covid-19- Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes unterliegen. Die Märkte dürfen also weiterhin stattfinden – zu beachten sind die etablierten Coronavirus-Sicherheitsmaßnahmen wie Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen der Mund-Nasenschutz-Maske.