Menschen mit Masken
APA/AFP/Joe Klamar
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Coronavirus

Schweiz verschärft die CoV-Maßnahmen

Auch die Schweiz verschärft nun bundesweit die Coronavirus-Maßnahmen. Unter anderem wird die Maskenpflicht im Freien verschärft, es wird ein Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen eingeführt, Diskotheken werden geschlossen und ein Verbot von Kontaktsportarten tritt in Kraft. Die neuen Maßnahmen gelten ab Donnerstag.

Ziel der Maßnahmen sei es, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

„Lockdown light“ in der Schweiz

Auch in der Schweiz und in Deutschland steigt die Zahl der CoV-Neuinfizierten und damit die 7-Tage-Inzidenz. In der Schweiz ist am Dienstag alle eineinhalb Stunden ein Mensch an oder mit dem Coronavirus gestorben. Deutschland meldet überproportional steigende Fallzahlen. Ein Lockdown-light soll die Entwicklung stoppen.

Maskenpflicht teilweise auch im Freien

Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Auch in Außenbereichen von Einrichtungen und Betrieben muss ab Donnerstag eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder auf Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fußgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

An Schulen muss ab der zweiten Sekundarstufe eine Maske getragen werden. Ab Montag wird der Präsenzunterricht an den Hochschulen verboten. Für alle anderen Schulen bleibt dieser laut Bundesrat erlaubt. Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.

Veranstaltungen werden begrenzt

Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von fünfzig Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden – mit den notwendigen Schutzmaßnahmen.

Discos müssen schließen, Gastro-Sperrstunde ab 23.00 Uhr

Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen schweizweit nun höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen – außer es handelt sich um Familien mit Kindern. Außerdem wurde nun auch in der Gastronomie eine Sperrstunden-Regelung eingeführt. Von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr müssen die Restaurants geschlossen haben.

Einschränkungen bei Sport und Kultur

Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind nur noch in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn genügend Abstand eingehalten werden kann und eine Maske getragen wird. In großen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht.

Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Schnelltests werden ab 2. November zugelassen

Neben den neuen schweizweit geltenden Maßnahmen hat der Bundesrat auch entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Deren Anwendung wird jedoch eingeschränkt. Schnelltests sollen nur bei Personen eingesetzt werden, die Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von den Schnelltests profitieren können. Auch die Frage der Kosten wurde geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.