Symbolbild Homeoffice Coronavirus CoV
ORF/Iris Hofmeister
ORF/Iris Hofmeister
Wirtschaft

Homeoffice: Viele rechtliche Grauzonen

Mit der zweiten Welle der Infektionszahlen werden auch viele Unternehmen ihre Arbeitnehmer wieder auffordern, im Homeoffice zu arbeiten. Verpflichten kann man niemanden dazu. Bis es klare gesetzliche Regelungen gibt, bleiben jedoch viele Grauzonen.

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt das Homeoffice Vorteile, wie etwa mehr Zeit durch den Wegfall des Arbeitsweges oder auch mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung. Rechtlich ist die Heimarbeit aber noch nicht optimal abgesichert.

Rechte und Pflichten im Homeoffice

Jurist Nathaniel Heinritz von der Arbeiterkammer spricht unter anderem darüber, ob Mitarbeiter Kosten für Strom oder Internet vom Unternehmen zurückfordern können. Er geht auch auf das Thema Arbeitsunfälle während des Homeoffice ein.

Nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers

Ohne Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht im Homeoffice gar nichts. Aus Arbeitnehmersicht ist wichtig, dass der bestehende Arbeitsvertrag nach Beendigung der Homeoffice-Phase seine volle Gültigkeit behält und während des Homeoffice nur jene Änderungen beinhaltet, die in der Homeoffice-Vereinbarung verankert wurden.

Wichtig für Arbeitnehmer ist zudem abzuklären, wer die Zusatzkosten für Internet, Strom, Miete und Büromöbel übernimmt. Wer das nicht tut, bleibt auf diesen Kosten sitzen.

Technische Arbeitsmittel, wie etwa Handy oder Laptop, müssen vom Unternehmen gestellt werden. Die Arbeiterkammer rät auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine privaten Handys oder Laptops zu verwenden.

Arbeitsadresse und Arbeitszeit

Während der Homeoffice-Phase sollte ausdrücklich der Wohnort als Arbeitsadresse angeführt sein, heißt es seitens der AK. Das habe nämlich zur Folge, dass notwendige Fahrten in den Betrieb Dienstreisen und somit Arbeitszeiten sind.

Was die Arbeitszeit angeht, müssten Änderungen während der Homeoffice-Phase unbedingt vertraglich und unter Umständen abgestimmt mit dem Betriebsrat verankert werden, so die AK-Experten. Ähnliches gilt für Mehr- und Überstunden sowie für die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitnehmern rät die AK, im Homeoffice exakt über die geleistete Arbeit und auch die Pausen Buch zu führen.

Keinen Zutritt gewähren müssen Menschen im Homeoffice übrigens dem Arbeitgeber, Arbeitsinspektoren, Sicherheitskräften und Arbeitsmedizinern. Darauf weist man bei der AK Tirol explizit hin – mehr dazu in Homeoffice: AK rät zu exakter Vereinbarung (tirol.ORF.at).

Homeoffice in Corona-Zeiten

Laut Statistik Austria arbeiteten beim ersten Lockdown im Frühjahr 42 % der Arbeitnehmer im Homeoffice. Ein Prozentsatz der jetzt aufgrund der steigenden Coronazahlen vermutlich wieder zu erwarten ist. Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach- doch Homeoffice hat auch Vorteile.

Arbeitsunfälle nicht exakt definiert

Unfälle im Homeooffice gelten an sich als Arbeitsunfälle. Strittig ist allerdings, was als Arbeitsunfall zu werten ist. Schneidet man sich beispielsweise zu Hause beim Brot streichen in den Finger, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Fällt der Arbeitnehmer über Spielsachen, während er beruflich telefoniert, könnte es ein Arbeitsunfall sein. Die Arbeiterkammer steht bei Fragen rund um das Thema Homeoffice zur Verfügung.

Bis März nächsten jahres soll einerseits ein rechtliches Regelwerk erstellt werden, andererseits soll es ein „organisatorisches Handbuch“ mit Best-Practice-Beispielen geben – mehr dazu in Homeoffice: Neue Regeln sollen bis März stehen (ORF.at).