Coronavirus

Deutschland: Digitale Anmeldung soll im November kommen

Die digitale Registrierung bei der Einreise aus Coronavirus-Risikogebieten nach Deutschland kommt erst im November – und nicht schon am Donnerstag. Das hat die deutsche Bundesregierung am Mittwoch mitgeteilt.

Voraussichtlich ab dem 8. November sollen sich etwa Rückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten im Ausland noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. In Österreich werden derzeit Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals), Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Wien von Deutschland als Risikogebiete eingestuft.

System technisch fertig gestellt

Medienberichten zufolge sollten die Anmeldungen ursprünglich ab dem 15. Oktober nötig sein. Die deutsche Bundesregierung teilte am Mittwoch jedoch mit, dass die Plattform am Donnerstag zunächst offiziell dem Gesundheitsministerium übergeben werde. Die nötige Software sei einsatzbereit.

Das neue System solle Nutzern zur Verfügung stehen, sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen. Das ist nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert für den 8. November geplant.

Direkter Zugriff auf Daten

Gedruckte Aussteigekarten, wie sie zum Beispiel von Fluggesellschaften an Passagiere verteilt wurden, entfallen ab November. Für Individualreisende, die zum Beispiel im eigenen Auto unterwegs sind, ist die Registrierungspflicht neu. Sie mussten sich nach ihrer Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet aber bislang schon beim Gesundheitsamt melden, wenn sie keine Aussteigekarte ausgefüllt hatten. Dieser Schritt ist künftig nicht mehr nötig, weil die Gesundheitsämter direkten Zugriff auf die Daten aus der Online-Registrierung haben sollen.

Reisende sollen ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Die Daten werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Die Behörden können sie – ebenso wie Angaben in Gästelisten bei Restaurantbesuchen – auch für die Verfolgung von Straftaten nutzen, wenn dies rechtlich zulässig ist. Laut einer dpa-Meldung vom September soll es weiterhin Ausnahmeregelungen für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.