Traktor auf einer Wiese mit Kreisler
analogicus/Pixabay
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Coronavirus

Was Landwirte in Quarantäne beachten müssen

Für Landwirte, die wegen des Coronavirus in Quarantäne müssen, können Behörden Ausnahmen machen. Das heißt: Landwirte in Quarantäne dürfen zu ihrem Stall oder auch zu ihrem Acker, auch wenn sie dafür ihr Wohnhaus verlassen müssen.

Wenn der Landwirt seinen Stall direkt bei seinem Wohnhaus hat, dann kann er natürlich in den Stall, um die Tiere zu versorgen. Ist der Stall aber woanders, dürfte der Landwirt rein theoretisch nicht dorthin. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger empfiehlt, bei der Bezirkshauptmannschaft auf seinen Beruf aufmerksam zu machen. Dann schreibe die Behörde in den Quarantäne-Bescheid im Idealfall einen Zusatz, der besagt: der Landwirt darf, trotz Quarantäne, in seinen Stall oder auch auf seinen Acker.

Der Landwirt müsse aber dafür sorgen, dass er auf dem Weg zu Stall oder Acker keinen betriebsfremden Personen begegnet. Da sei, sagt auch Moosbrugger, der betroffene Landwirt in der Pflicht. In Vorarlberg sind Moosbrugger bislang keine Fälle von Landwirten in Quarantäne bekannt.

Was bedeutet Quarantäne?

Quarantäne bedeutet laut dem Gesundheitsministerium, dass Personen, bei denen ein positives Testergebnis vorliegt oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, durch einen Bescheid des Amtsarztes (Gesundheitsbehörde) für zehn Tage abgesondert werden. Bei schweren Fällen kann das ein Krankenhaus sein, bei milden Symptomen können diese Personen eine Heimquarantäne auch zu Hause verbringen.

Wohnung darf nicht verlassen werden

Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche erhalten, der zuständige Amtsarzt (Gesundheitsbehörde) informiert die betroffenen Personen über das Krankheitsbild, Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken, wie sie sich selbst überwachen können und wie sie sich zu Hause verhalten sollen.

Hilfe durch das Team Österreich

Bei Problemen mit der Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmittel und Medikamenten, können Sie sich an das Team Österreich (Initiative von Rotem Kreuz und Hitradio Ö3) unter der Nummer: 0800 600 600 (kostenlos, täglich 7-19 Uhr) wenden. Falls eine akute medizinische Betreuung notwendig ist, muss 1450 oder 144 verständigt werden.