Symbolfoto Kurzarbeit
photocrew – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Neue Kurzarbeit: AMS rechnet mit 800 Anträgen

Ab Oktober gibt es neue Regeln für die Kurzarbeit, dann tritt „Kurzarbeit Phase 3“ in Kraft. Die Kriterien für die Unternehmen sind strenger als bisher – es sollen nur Firmen profitieren, die nachweisbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Die Mindestarbeitszeit wird von 10 auf 30 Prozent aufgestockt.

Das erste Kurzarbeitszeitmodell vom März hatte die Bundesregierung zusammen mit den Sozialpartnern in kurzer Zeit auf die Beine stellen müssen, damit so viele Jobs wie möglich gerettet werden konnten. In Vorarlberg meldeten rund 5.000 Unternehmen einen Teil oder sogar alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim AMS zur Kurzarbeit an. Das Modell wurde bis September verlängert.

Neue Kurzarbeit: AMS rechnet mit 800 Anträgen

Ab Oktober gibt es neue Regeln für die Kurzarbeit, dann tritt „Kurzarbeit Phase 3“ in Kraft. Die Kriterien für die Unternehmen sind strenger als bisher – es sollen nur Firmen profitieren, die nachweisbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Die Mindestarbeitszeit wird von 10 auf 30 Prozent aufgestockt.

Steuerberater müssen wirtschaftliche Situation prüfen

Nun kommt die „Phase 3“ der Kurzarbeit – und damit gelten strengere Regeln. Das Modell soll nur für Unternehmen zugänglich sein, die nachweisbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind – ein Ausnützen des Systems soll ausgeschlossen werden.

Steuerberater müssen künftig bestätigen, dass eine Firma tatsächlich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die Umsätze werden geprüft und die Steuerberater haben die Aufgabe, sozusagen zu prognostizieren, wie sich das Geschäft in Zukunft entwickelt. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die mehr als fünf Arbeitnehmer zur Kurzarbeit anmelden wollen.

Zwischen 30 und 80 Prozent Arbeitszeit

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändert sich etwas: So ist die Mindestarbeitszeit in der Kurzarbeit künftig länger als bisher. Laut Bernhard Bereuter, Geschäftsführer des Arbeitsmarktservice Vorarlberg, ist bei dem neuen Modell generell vorgesehen, dass die Arbeitszeit mindestens 30 Prozent (bisher zehn Prozent) betragen muss.

„Es gibt aber Ausnahmeregelungen, das sind vor allem Branchen, die sehr stark von Sicherheitsvorkehrungen betroffen sind“, so Bereuter. In diesen Ausnahmefällen sei es möglich, dass die Mitarbeiter nur zehn Prozent arbeiten.

Für Unternehmen mit „relativ gutem Ausblick“

„Die Kurzarbeit in Phase 3 soll Unternehmen helfen, die einen relativ guten Ausblick haben. Das heißt, wo zumindest 30 Prozent gearbeitet werden kann“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag in einem Mediengespräch. „Es ist nicht das Ziel, Unternehmen künstlich am Leben zu erhalten.“

Die Entlohnung bleibt gleich. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin 80 bis 90 Prozent von ihrem bisherigen Nettogehalt verdienen und die Firma auch nur die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt – der Rest kommt vom AMS.

AMS rechnet mit rund 800 Anträgen

Das AMS Vorarlberg schätzt, dass etwa 800 Unternehmen im Oktober Anträge stellen werden. Bereuter rechnet vor allem mit mehr Kurzarbeit in der Gastronomie und im Tourismus.

Laut Bereuter ist noch genug Geld im AMS-Topf, denn fast jedes zweite Unternehmen habe im Sommer nicht so lange Kurzarbeit benötigt wie zunächst angenommen: „Wir haben bisher rund 215 Mio. Euro an Zahlungen gehabt an Kurzarbeitsbeihilfe an die Unternehmen. Gerechnet haben wir mit knapp 500 Mio. Euro.“