Maske Schule
ORF/Fend
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CoV-Fälle an Schulen: Vorgaben der Bildungsdirektion

Derzeit sind in Vorarlberg sieben Lehrpersonen und 32 Schülerinnen und Schüler aktiv positiv auf das Coronavirus getestet. Eine ORF-Umfrage hat ergeben, dass an vielen Schulen nicht klar ist, wie bei einem positiven Fall gehandelt werden soll. Die Bildungsdirektion weist daraufhin, dass es für Volksschulklassen andere Regeln gibt als für ältere Kinder.

Grundsätzlich wird eine Schulklasse als Haushaltsgemeinschaft gesehen. Das bedeutet: Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Auch muss im Unterricht laut Bildungsdirektion niemand eine Maske tragen. Wenn das Klassenzimmer verlassen wird und es somit im Gebäude zum Kontakt mit anderen Klassen kommen könnte, müssen hingegen alle Masken tragen. Diese Regelungen werden allerdings in den Schulen unterschiedlich gehandhabt, zum Teil werden auch Volksschüler innerhalb des eigenen Klassenverbandes auf den Abstand hingewiesen.

Ein CoV-Fall: Klassenkameraden dürfen weiter in Schule

Bei einem CoV-Fall wird laut Bildungsdirektion unterschieden, ob Kinder unter zehn Jahre oder über zehn Jahre alt sind. Ist ein Kind unter zehn Jahren mit dem Coronavirus infiziert, wird es abgesondert – das gilt auch für die Familie des Kindes. Die Mitschüler werden hingegen als Kontaktpersonen der Kategorie II angesehen.

Das heißt, sie können weiter ganz normal in die Schule gehen und obwohl die Klasse als Haushaltsgemeinschaft gesehen wird, müssen die anderen „Haushaltsmitglieder“ – also die Mitschüler – nicht in Quarantäne. Das liegt daran, dass laut Gesundheitsministerium die Ansteckungsgefahr bei Kindern unter zehn Jahren sehr gering ist. Erst wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig positiv getestet werden, muss die ganze Klasse abgesondert werden.

Weiterführende Schulen: Wie Erwachsene

Klassen, in denen die Kinder älter als zehn Jahre sind, werden wie Erwachsene behandelt. Das heißt: Bei einem positiven Fall werden einzelne Schüler, Schülerinnen oder Lehrpersonen abgesondert, also in häusliche Quarantäne geschickt. Das betrifft etwa die Mitschüler und Mitschülerinnen, die neben dem positiv Getesteten sitzen oder mit diesem engeren Kontakt hatten.

Der Unterricht für die anderen Kinder geht aber ebenfalls ganz normal in der Schule weiter. Allerdings müssen alle Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonen getestet werden, wenn ein positiver Fall in einer Klasse auftaucht.

Lehrermangel durch Quarantäne: Schule ist gefordert

Oberstes Ziel sei es, Schulschließungen unter allen Umständen zu vermeiden, heißt es bei der Bildungsdirektion. Derzeit gibt es keine durch das Virus bedingte Schulschließungen in Vorarlberg. Damit das auch so bleibt, fordert die Bildungsdirektion alle Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler auf, sich an die Maßnahmen zu halten.

Müssen Lehrerinnen und Lehrer in Quarantäne, dann sind die Schulen aufgefordert, schulintern Lösungen zu finden – etwa durch Ersatzpersonal, sodass der Unterricht fortgeführt werden kann.