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Chronik

Schüsse bei Lockdown-Kontrolle: Noch offene Fragen

Die Schüsse im Zuge einer polizeilichen Lockdown-Kontrolle vom März in Nenzing sind am Dienstag vor Gericht verhandelt worden. Der Anwalt der Beschwerdeführer hält die Schüsse für rechtswidrig. Der Polizist hingegen erklärte, er habe mit den Signalschüssen Verstärkung anfordern wollen, weil sein Funkgerät nicht funktioniert habe.

Mitte März trat der Coronavirus-Lockdown in Kraft, man durfte nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt unterwegs sein. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung dieser Regeln – so auch im Wald um die Burgruine Ramschwag in Nenzing, wo bei einem Einsatz sogar Schüsse aus einer Polizeiwaffe fielen.

Gerichtsverhandlung nach Schüssen

In Nenzing sind Mitte März von einem Polizisten zwei Schüsse bei der Burgruine Ramschwag abgefeuert worden. Der Beamte spricht von „Signalschüssen“, weil er Verstärkung benötigt hat. Drei Spaziergänger vermuten einen Einschüchterungsversuch und haben eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht.

„Ruhig auf einer Bank gesessen“

Zwei junge Frauen und ein junger Mann brachten wegen dieses Einsatzes am Landesverwaltungsgericht in Bregenz eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei ein. Aus ihrer Sicht waren die zwei Schüsse, die ein Beamter in ihrer Nähe in die Luft feuerte, in keinster Weise gerechtfertigt.

Der Beamte habe der Gruppe damit Angst einjagen wollen, vermuteten die drei am Dienstag vor Gericht. Dabei seien sie ganz ruhig auf einer Bank bei der Burgruine gesessen und hätten nicht gewusst, was eigentlich geschehe. Der Polizist habe sie auch gar nicht gesehen, sie ihn aber sehr wohl. Ihr Rechtsanwalt Patrick Beichl ist überzeugt, dass die Schüsse rechtswidrig waren. Beichl spricht von einer völlig überzogenen Aktion der Polizei.

Ruine Ramschwag
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Burgruine Ramschwag in Nenzing

Beamter: Funkgerät funktionierte nicht

Die Polizei betonte nach dem Vorfall, dass es sich um Signalschüsse in die Luft gehandelt habe. Ein Beamter habe auf diese Art seinen Kollegen seinen Standort mitteilen wollen, weil das Funkgerät nicht funktioniert habe. Die Beamten hätten zu diesem Zeitpunkt nach vier Jugendlichen gesucht.

Ähnlich äußerte sich der betroffene Beamte vor Gericht. Seine Kollegen und er hätten im Bereich der Burgruine nach mehreren Personen gesucht, die angeblich eine sogenannte „Corona-Party“ feierten. Die Nachfrage des Richters, ob er zuvor schon einmal einen solchen Signalschuss abgefeuert habe, bejahte der Mann – das sei aber etwa 20 Jahre her.

Beschwerde richtet sich gegen BH als Behörde

Der Beamte erschien vor Gericht als Zeuge, denn die Maßnahmenbeschwerde richtet sich nicht gegen ihn persönlich, sondern gegen die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als belangte Behörde. „Für mich hat das Beweisverfahren eindeutig ergeben, dass die Signalschüsse nicht gegen die Beschwerdeführer abgegeben wurden und daher die Beschwerde ab- beziehungswiese zurückzuweisen ist“, so BH-Jurist Arnold Brunner.

Urteil wird zugestellt

Ein Urteil gibt es in dieser Sache noch nicht. Der Richter wird es den beiden Parteien in nächster Zeit schriftlich zukommen lassen.