Insgesamt starten am Montag in Vorarlberg 47.517 Kinder, darunter 4.947 Erstklässler, an 280 Schulen ins neue Schuljahr. Unterrichtet werden sie dabei von 6.428 Lehrpersonen. An den allgemeinbildenden Pflichtschulen werde man durch Mehrdienstleistungen, Sonderverträge, pensionierte Lehrpersonen und Anstellungen von Lehrern aus anderen Bundesländern plangemäß besetzt sein. Auch an den mittleren und höheren Schulen konnten alle Stunden abgedeckt werden, Engpässe gibt es etwa in Mathematik und Informatik.
Änderungen an der Mittelschule
Die Neue Mittelschule wird ab diesem Schuljahr zur Mittelschule und verliert das Attribut „Neu“. Dort werden ab der zweiten Klasse zwei Leistungsniveaus eingeführt. Sie heißen „Standard“ und „Standard AHS“. Auch die siebenteilige bisherige NMS-Notenskala wird abgeschafft. An ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche einander überlappende je fünfteilige Notenskalen – mehr dazu in Mittelschulen wieder mit zwei Leistungsgruppen (vorarlberg.ORF.at). Außerdem gibt es erstmals in ganz Österreich Herbstferien rund um den Nationalfeiertag und Allerseelen, zulasten der bisher schulfreien Dienstage an Ostern und Pfingsten.
Maskenpflicht außerhalb der Klasse
Abstandhalten, Händewaschen und häufiges Lüften gehören wegen der Coronavirus-Pandemie fix zum neuen Schuljahr dazu. Bei Infekten sollen Eltern ihre Kinder im Zweifelsfall zu Hause lassen, bei steigenden Covid-19-Infektionszahlen sind Einschränkungen des Schulbetriebs bis hin zur Umstellung auf Fernunterricht möglich. Am Freitag wurden die Maßnahmen von der Bundesregierung aufgrund der steigenden Infektionszahlen verschärft. Es gilt Maskenpflicht außerhalb des Klassenverbandes.
Fieber als Gradmesser
Das Bildungsministerium appelliert an die Eltern, bei Erkältungskrankheiten den Gesundheitszustand ihres Kindes genau zu beobachten und es im Zweifelsfall zu Hause zu lassen. Ein wesentlicher Gradmesser dafür sind erhöhte Temperatur oder Fieber. Bei Symptomen eines Infekts (Husten, Halsweh, Kopfschmerzen) sollen die Eltern unbedingt die Körpertemperatur messen, ab 37,5 Grad sollen sie ihr Kind keinesfalls in die Schule schicken.
Kontakt außerhalb der Klasse vermeiden
Der Kontakt zu Schülern außerhalb der Klasse soll weitgehend vermieden werden. Das bedeutet, dass es in den Pausen zu keiner starken Durchmischung kommen soll – etwa indem zwei nebeneinanderliegende Klassen nicht gleichzeitig auf den Gang gehen. Im Pausenhof können Flächen für einzelne Klassen reserviert werden.
Auch klassenübergreifende Gruppen sollen weitgehend vermieden werden. Verboten sind sie aber nicht: In Fächern wie Religion, Turnen und Sprachen, aber auch in Wahlpflichtgegenständen oder Unverbindlichen Übungen sind sie an der Tagesordnung und können weiter geführt werden. Allerdings soll dieser Unterricht in größeren Räume stattfinden. Die Schulen sind vom Ministerium aufgerufen, sich Pausenkonzepte zu überlegen.
Was bei einem Verdachtsfall in der Schule passiert
Kommt es zu einem Covid-19-Verdachtsfall an der Schule, gilt dasselbe wie bisher: Die jeweilige Schule muss diesen bei der Gesundheitsbehörde anzeigen. Bis zu deren Entscheidung über das weitere Vorgehen wird der betroffene Schüler in einem getrennten Raum abgesondert und beaufsichtigt.
Die Gesundheitsbehörde kann dann etwa entscheiden, den Schüler von den Eltern abholen und die ärztliche Abklärung daheim vornehmen zu lassen oder selbst zu einer weiteren Untersuchung anzurücken. Anhand von Kontaktlisten wird dann auch über die Verhängung von Quarantänemaßnahmen für andere Schüler oder Lehrer entschieden. Bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde wird der Unterricht fortgesetzt – nach kräftigem Durchlüften und Handdesinfektion.
Ampelfarbe – kein Automatismus für Schulen
Bei den Maßnahmen für die Schulen orientiert man sich grundsätzlich an der Coronavirus-Ampel der Gesundheitsbehörden. Allerdings bedeutet die von diesen festgelegte Ampelfarbe keinen Automatismus für die Schulen: Es macht also einen Unterschied, ob steigende Infektionen konzentriert an einem bestimmten Ort bzw. in einem einzelnen Großbetrieb im Bezirk stattfinden oder über den ganzen Bezirk gestreut sind.
Kommt es etwa in einem Betrieb zum Auftreten eines Clusters und befinden sich räumlich entfernt dazu Schulen, die in keinem unmittelbaren Kontakt zum Ort des Ausbruchs stehen, wird dort wahrscheinlich weiter normaler Schulbetrieb stattfinden. Umgekehrt können Corona-Fälle an einer Schule trotz insgesamt „grüner“ Ampel zur vorübergehenden Einführung von Distance Learning an dieser Schule führen.