THEMENBILD: Illustration zum Thema „Polizei / Verkehr / Kontrolle“: Ein Beamter der Landesverkehrsabteilung mit einem Polizei-Anhaltezeichen mit der Aufschrift „Halt – Polizei“ bei einem Fototermin
APA/BARBARA GINDL
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Chronik

Mehr Lenkerinnen und Lenker unter Drogeneinfluss

Am Wochenende hat die Polizei in den Bezirken Bregenz und Dornbirn wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei diesen Schwerpunktkontrollen zieht die Polizei immer wieder Alko- und vermehrt auch Drogenlenkerinnen und Lenker aus dem Verkehr. Diesmal standen zehn Personen unter Drogeneinfluss.

Zwar ist Alkohol nach wie vor die Droge Nummer 1 am Steuer aber auch die Anzahl der Menschen, die andere Drogen konsumieren und dann ein Auto lenken, zeigt eine eindeutige Richtung auf, sagt Peter Rüscher von der Landesverkehrsabteilung der Polizei.

Mehr Lenker unter Drogeneinfluss

Am Wochenende hat die Polizei in den Bezirken Bregenz und Dornbirn wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei diesen Schwerpunktkontrollen zieht die Polizei immer wieder Alko- und vermehrt auch Drogenlenker aus dem Verkehr. Diesmal standen zehn Personen unter Drogeneinfluss.

„Im Jahr 2016 waren wir bei etwa 15 Drogenlenkern und konnten das bis 2019 auf beinahe 200 Drogenlenker steigern. Da sieht man schon, dass in diesem Bereich ganz viel passiert ist“, so Rüscher.

„Haschomat“ im Einsatz

Das liegt aber nicht nur daran, dass mehr Menschen nach dem Konsum von Drogen Auto fahren. Die Polizistinnen und Polizisten haben in den vergangenen Jahren auch speziell auf Drogenlenkerinnen und Dorgenlenker ein Auge geworfen.

Die Beamtinnen und Beamten werden speziell ausgebildet, Verdachtsfälle zu erkennen und sie haben den sogenannten „Haschomat“, bei dem Speichel entnommen und getestet wird. Ob tatsächlich eine Fahrbeeinträchtigung vorliegt, muss dann aber eine Polizei-Ärztin oder ein Polizei-Arzt feststellen.

Strafen gleich wie bei Alkoholeinfluss

Drogenlenkerinnen und Dorgenlenkern drohen dieselben Strafen wie Alkohollenkerinnen und Alkohollenkern, die mit 0,8 bis 1,2 Promille, unterwegs sind. „Das wären dann Strafen bis zu 1.200 Euro, wobei diese im Wiederholungsfall noch viel höher ausfallen können“, betont Rüscher.

Gleichzeitig nehmen die Polizistinnen und Polizisten auch der Führerschein ab. Denn das Fahren unter Drogeneinfluss kann, wie auch bei Alkoholeinfluss, zu schweren Verkehrsunfällen führen.