Traktor bei der Ernte
pixabay/Tama66
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Umwelt

Glyphosat-Verbot für private Zwecke bleibt bestehen

Das „Pflanzenschutzmittel“ Glyphosat erhitzt seit Jahren die Gemüter. Österreich hat vergangenes Jahr ein generelles Verbot des Herbizids geplant – zu Unrecht, wie die EU-Kommission am Mittwoch betonte. Für den privaten Gebrauch bleibt es in Vorarlberg dennoch verboten.

Am Mittwoch hat die EU-Kommission dem von Österreich geplanten Glyphosat -Verbot eine Abfuhr erteilt. Die Begründung: ein Mitgliedsland könne nicht alleine ein Mittel verbieten, das EU-weit zugelassen sei. Außerdem sieht die EU-Kommission keine Beweise dafür, dass Glyphosat – bei korrekter Anwendung – ein konkretes Gesundheitsrisiko darstellt.

Das sieht auch die Landwirtschaftskammer Vorarlberg so. Direktor Stefan Simma sagt, dass man sich auf das Urteil von Experten verlassen können müsse. Wenn diese ein Mittel gründlich prüfen und zulassen, dann werde das schon seine Richtigkeit haben.

Landesregierung weiterhin dagegen

Glyphosat ist in der EU noch bis Ende 2022 zugelassen. Die Vorarlberger Landesregierung ist dennoch gegen das Pflanzenschutzmittel. Landesrat Christian Gantner (ÖVP) beruft sich dabei auf das Vorsorgeprinzip. So lange nicht restlos geklärt sei, ob Glyphosat gesundheitsschädlich ist, brauche es ein Verbot auf nationaler und EU-Ebene.

Dieses Ziel müsse Österreich weiterhin verfolgen, sagt Gantner. Er will, dass Produkte, in denen sich Glyphosat befindet, komplett aus den Supermarkt-Regalen verschwinden.

Verwendung von Glyphosat in Vorarlberg

Im Vergleich zu anderen, östlichen Bundesländern wird das Herbizid in Vorarlberg nicht viel eingesetzt. Denn hier gibt es hauptsächlich Alp- und Milchwirtschaft und da mache das Pflanzenschutzmittel wenig Sinn, sagen Landwirtschaftskammer-Direktor Simma und Landesrat Gantner.

In der Regel komme Glyphosat beim Ackerbau zum Einsatz und wenn es in Vorarlberg doch verwendet werde, dann nicht leichtfertig, sondern nur in bestimmten Fällen. Dazu kommt, dass für Produkte mit dem Ländle-Gütesiegel oder bei Erzeugnissen aus biologischem Anbau ohnehin kein Glyphosat verwendet werden darf.

Verbot für Privatgebrauch bleibt bestehen

In der Landwirtschaft darf Glyphosat also weiterhin verwendet werden. Seit Juli darf im Vorarlberger Handel allerdings kein Glyphosat mehr für den Haushalt und den Garten verkauft werden. Dieses Glyphosat-Verbot für den privaten Gebrauch bleibe somit trotz der Stellungnahme der EU-Kommission bestehen, sagt Landesrat Gantner.

Dazu sagt Gantner, dass ein Landwirt natürlich viel mehr über das Pflanzenschutzmittel und dessen Verwendung weiß als ein Laie und das sieht auch die Landwirtschaftskammer so. Es komme dabei immer auf die sachgerechte Anwendung an.