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ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Lokalbetreiber ging Steuerfahndern in Netz

Die Steuerfahndung hat im Vorjahr in Österreich 561 Fälle bearbeitet und dabei 104 Millionen Euro an Steuern eingenommen. Das teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Demnach ging auch der Betreiber eines Chinarestaurants in Vorarlberg den Steuerfahndern ins Netz, er soll seine Registrierkasse manipuliert haben.

Österreichweit führten die Steuerfahnder im Jahr 2019 insgesamt 104 Zwangsmaßnahmen durch, dazu gehörten unter anderem 85 Hausdurchsuchungen an 292 Einsatzorten. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 72.000 GB an IT-Daten sichergestellt. Das teilte das Finanzministerium in einer Bilanz-Aussendung am Sonntag mit.

Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen

Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit für Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Im vergangenen Jahr konnten auch zahlreiche teils spektakuläre Fälle abgeschlossen werden.

Nachforderungen von rund 600.000 Euro

So ging den Fahndern der Betreiber eines Chinarestaurants in Vorarlberg ins Netz, der Abgabenbetrug und -hinterziehung im großen Stil betrieben haben soll. Laut den Ermittlungen manipulierte er seine Registrierkasse mit Hilfe eines Programmierers so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten.

Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage, der Lokalbesitzer zeigte sich danach geständig. Abgabenrechtliche Nachforderungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.

Obstbauer soll Lieferungen vorgetäuscht haben

Auch konnten die Steuerfahnder etwa einen steirischen Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegten Vollmachten von ausländischen Unternehmen, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegten Transportpapiere gefälscht haben soll, während es zu keiner Zeit Lieferungen von Äpfeln ins Ausland gegeben habe.

In einem weiteren Fall wurde vier Jahre lang gegen einen Getränkegroßhändler aus Salzburg ermittelt. Der Händler hatte es den Ermittlern zufolge etlichen Gastronomiekunden ermöglicht, nicht registrierte Bareinkäufe zu tätigen. Die Prüfungen bei 15 identifizierten Gastronomiekunden und Schwarzeinkäufern führte zu Nachforderungen von über 4,2 Mio. Euro.

Blümel: „Kein Kavaliersdelikt“

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und schadet nicht nur dem Standort, sondern auch dem Ruf der Wirtschaft“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Die Steuerfahndung leiste wichtige und wertvolle Arbeit im Sinne der korrekten Steuerzahler. „Wir werden auch weiterhin entschlossen gegen Steuerbetrug vorgehen“ so Blümel.