Aktenordner mit Aufschrift Bausparvertrag, Taschenrechner, Stemple, Geld, Kugelschreiber auf einem Tisch
skywalk154 – stock.adobe.com
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Chronik

Raiffeisen Bausparkasse kündigt 2.000 Altverträge

Die Raiffeisen Bausparkasse kündigt 2.000 Vorarlberger Bausparverträge. Es handelt sich dabei um Altverträge, bei denen in den vergangenen zehn Jahren kein Darlehen beantragt wurde. Die Arbeiterkammer hält die Kündigungen rechtlich für äußerst fragwürdig.

Betroffen sind vor allem junge Menschen, deren Eltern und Großeltern einen Bausparvertrag für sie abgeschlossen haben – beispielsweise für die zukünftige Finanzierung einer Wohnung oder für die Ausbildung. Wer bis 25. September kein Darlehen beantragt, bekommt zwar das Angesparte zurück, verliert aber den Anspruch auf ein Darlehen.

Die Raiffeisen Bausparkasse begründet die Kündigungen mit einer Notwendigkeit aufgrund der Zinssatzentwicklung: Dieser Schritt sei wirtschaftlich unumgänglich, um künftig im Bauspargeschäft tätig zu sein. Nach Ansicht von Bankensprecher Werner Böhler ist dieses Vorgehen wirtschaftlich nachvollziehbar, wenngleich für die Kunden denkbar ungünstig.

Arbeiterkammer rät zu Widerspruch

Bei der Raiffeisen Bausparkasse heißt es, man habe die Kündigungen rechtlich prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass sie gültig seien. Für Konsumentenschützerin Karin Hinteregger von der Arbeiterkammer ist dagegen äußerst unklar, ob diese Kündigungen rechtlich halten.

Rechtssprechung gebe es dazu noch keine, so Hinteregger: „Es ist noch nicht ausjudiziert, ob eine solche Kündigung zulässig ist oder nicht. Aber wir gehen schon eher davon aus, dass es vor allem in den Fällen, wo die Vertragssumme noch nicht erreicht ist, wohl nicht haltbar sein wird.“

Die Arbeiterkammer rät den Betroffenen, der Kündigung schriftlich zu widersprechen und eine Bestätigung der Bausparkasse zu fordern, dass der Vertrag unverändert weiterbesteht.

Raiffeisen kündigt alte Bausparer

Die Raiffeisen Bausparkasse hat 2.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger angeschrieben, dass ihre Bausparverträge gekündigt werden. Bei diesen Verträgen handelt es sich um Alt-Verträge, bei denen in den vergangenen zehn Jahren kein Darlehen beantragt wurde.