Chronik

Kein Schmerzensgeld nach Kuhattacke

Kuh gegen Radlerin: Dieses Duell hat für eine Pensionistin auch drei Monaten später noch schmerzhafte Folgen. Eine durchgebrannte Kuh rammte sie im Lauteracher Ried, die Dornbirnerin lag mit mehreren Brüchen zwei Wochen im Spital. Aussicht auf Schmerzensgeld besteht aber nicht.

Vor streitbaren Mutterkühen ist Vorsicht geboten – etwa beim Wandern. Aber auch abseits von Alpen kann es zu unliebsamen Begegnungen mit Kühen kommen: So geschehen am 4. April, als ein hochträchtiges Rind im Lauteracher Ried auf die Weide gebracht wurde, drei Stacheldraht- und Elektrozäune niederrannte, einen Graben übersprang und auf einem Radweg landete – wo das 500 Kilogramm schwere Tier frontal eine Pensionistin rammte, die bis heute unter den Folgen dieser Begegnung leidet.

„Die kommt ziemlich schnell, da muss ich weg“

Als die Dornbirner Pensionistin mit ihrem E-Bike durch das Ried unterwegs war, wurden vor dem Jannersee pötzlich Rufe laut, es wurde vor einer Kuh gewarnt. Die 65-Jährige blieb zunächst ganz ruhig, wie sie nun in der Nachbetrachtung im ORF Radio Vorarlberg-Interview erzählte: „Ich habe keine Angst, ich bin immer in den Bergen unterwegs und mache viele Spaziergänge“.

Brustbein und beide Handgelenke gebrochen

Aber schnell wurde der Frau der Ernst der Lage klar. „Ich bin vom Fahrrad abgestiegen und habe mich rechts ran gestellt – und dachte, die kommt ziemlich schnell, da muss ich weg“, so die 65-Jährige. Aber wohin? Links war ein Stacheldraht, rechts ein Graben. Bevor sich die Pensionistin entscheiden konnte, was zu tun war, erwischte sie das Rind frontal. Ihr Brustbein brach unter der Wucht des Aufpralls, durch die Abwehrhaltung der Hände beim Stürzen brachen beide Handgelenke.

Aber die 65-Jährige blieb bei Bewusstsein: „Ich bin dann mit den gebrochenen Händen unter dem Stacheldraht rein in die Wiese vor lauter Angst, dass die Kuh nochmal kommt.“ Passanten leisteten Erste Hilfe und verständigten die Rettung. Das Rind wurde unweit der Unfallstelle von mehreren Landwirten eingefangen – mehr dazu in: Rind rammte 65-jährige Radfahrerin frontal.

Laut Staatsanwaltschaft haftet Tierhalter nicht

Die Frau musste für zwei Wochen ins Krankenhaus, trug sechs Wochen Gips. Die Schmerzen gehören für sie inzwischen zum Alltag. Trotzdem gab es bisher keinen Euro Schmerzengeld, weil der Tierhalter nur dann für die Schäden haftet, wenn er – so die Staatsanwaltschaft – die Kuh „angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat“.

Für die Pensionistin ist die Sache trotzdem nicht abgeschlossen, erzählte sie mit Tränen erstickter Stimme: „Es ist nicht ganz erledigt für mich, weil es waren so schwere Monate für mich – fast Totalausfall, keine Lebensqualität.“