Eine Frau sitzt vor einer großen Maschine, die Stoff weiterverarbeitet.
ORF Vorarlberg
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Wirtschaft

Textilunternehmen in finanzieller Notlage

Viele Unternehmen sind durch die Coronavirus-Krise in finanzielle Nöte geraten. Die Regierung hat zwar versprochen, dass der Staat für Unternehmenskredite aufkommen würde. In der Realität ist es für die Betriebe jedoch schwierig, von den Banken finanziell unterstützt zu werden. Das zeigen nun zwei Beispiele aus der Textilindustrie.

Der Wäschekonzern Huber sowie Fussenegger-Textil kämpfen derzeit um finanzielle Überbrückungshilfen. Bei Huber, wo in Österreich rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, soll die Lage, laut Branchenkennern, besonders ernst sein. Ein mittlerer zweistelliger Millionbetrag werde benötigt, um den Weiterbestand des Unternehmens zu sichern.

Kampf um Banken-Hilfe

Der Finanzminister verspricht, dass der Staat für Unternehmenskredite gerade steht „koste es, was es wolle“. In der Realität scheint es jedoch mehr Kampf und Krampf um die Banken-Hilfe zu sein.

Fortbestandsprognose am laufen

Diesbezüglich werden derzeit intensive Gespräche mit den Banken geführt. „Die Geldinstitute machen die Fortsetzung der Finanzierungen von Bedingungen abhängig, an deren Erfüllung gearbeitet werde“, heißt es von der Huber-Geschäftsleitung in einer schriftlichen Stellungnahme.

Wie viel Geld das Unternehmen Fussenegger benötigt, um nach der Krisenzeit weiterbestehen zu können, dazu wollte sich Geschäftsführer Stephan Rhomberg nicht äußern. Es laufe derzeit eine Fortbestandsprognose. Die Firma Fussenegger beschäftigt in Vorarlberg rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Banken in der Zwickmühle

Für die Banken sei die derzeitige Lage schwierig. Vorarlbergs Bankensprecher Werner Böhler versichert, dass die Geldinstitute alles tun, um der Wirtschaft zu helfen. Trotzdem seien die gesetzlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten. „Natürlich kann man in so einer Situation großzügiger sein, aber man kann nicht beide Augen zudrücken. Es gibt Richtlinien und gesetzliche Verpflichtungen, die wir einzuhalten haben“, so Böhler.

Eine generelle Haftung des Staates alleine reiche nicht. Eine Fortsetzung von Finanzierungen müsse von gewissen Bedingungen abhängig gemacht werden. 2.500 Überbrückungsfinanzierungen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro hat es laut Böhler bereits gegeben.