Verkehr

Nahverkehr in die Schweiz startet am Montag

Ab Montag dürfen die Nahverkehrszüge der ÖBB wieder in die Schweiz nach Buchs und St. Margrethen fahren. Das teilte der Vorarlberger Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Der Grenzübertritt ist aber weiterhin nur für bestimmte Zwecke erlaubt.

Das Außenministerium hat die Schweiz in einem ersten Schritt von der Reisewarnung (Stufe 6) auf Sicherheitsstufe 4 heruntergestuft. Ab kommenden Montag, den 25. Mai, sei somit der Grenz-Nahverkehr in die Schweiz wieder möglich, teilte Landesrat Rauch mit. Die S-Bahn ins deutsche Lindau fährt bereits wieder.

"Damit ist für alle Pendlerinnen und Pendler wieder der Anschluss durch den Öffentlichen Verkehr gesichert“, so Rauch. Gerade in Vorarlberg sei spürbar, „wie wichtig ein gemeinsames Europa für uns ist“. Mit den Nachbarn Deutschland, Schweiz und Liechtenstein verbinde die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger vieles: kulturell, gesellschaftlich, wirtschaftlich.

Weiterhin Beschränkungen bei Grenzübertritten

Die Züge verkehren ab Montag ab Betriebsbeginn (Richtung Buchs ab Feldkirch um 05:33 Uhr sowie Richtung St.Margrethen ab Bregenz um 05:17 Uhr) wieder planmäßig. Das heißt aber nicht, dass jeder in die Schweiz einreisen darf – vielmehr ist der Grenzübertritt weiterhin nur einem bestimmten Personenkreis und mit besonderer Begründung erlaubt.

So dürfen Pendlerinnen und Pendler die Grenze passieren, die zur ihrer Arbeitsstätte müssen. Weitere Ausnahmen sind besondere familiäre Gründen oder zwingende Gründe der Tierversorgung im Einzelfall, die bei der Grenzkontrolle bei der Einreise glaubhaft gemacht werden müssen. Zu den besonderen familiären Gründen zählen z.B. Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, ein Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.

Geltende Regeln in den Zügen

Um die Gesundheit der Fahrgäste und MitarbeiterInnen zu schützen, haben die Vorarlberger Verkehrsbetriebe in den vergangenen Wochen zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Diese Maßnahmen bleiben weiterhin aufrecht, betont Rauch.

• Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Bus und Bahn ist verpflichtend
• Bestmöglich Abstand halten
• Gründliche Reinigung: Die intensive Reinigung von Zügen und Bussen, insbesondere jener Punkte, mit denen Fahrgäste vermehrt in Berührung kommen (Haltegriffe, WCs etc.) wird beibehalten.