Urne
Peter – stock.adobe.com
Peter – stock.adobe.com
Chronik

Störung der Totenruhe: Frau verurteilt

Eine 46-jährige Frau ist am Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch wegen Störung der Totenruhe schuldig gesprochen worden. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Frau hatte am Friedhof in Höchst die Asche einer Urne solange mit Weihwasser bespritzt, bis diese komplett durchnässt war. Dabei wurde sie zum einen von einer Kamera gefilmt, zum anderen beobachtete auch der Mesner die Tat.

Mehrere weitere Straftaten

Neben der Störung der Totenruhe gestand die arbeitslose Frau vor Gericht noch mehrere andere Straftaten. Dazu zählen die Entwendung von Grabschmuck, mehrere Ladendiebstähle und das illegale Behalten eines fremden Reisepasses. Zudem verletzte sie einen Mann mit zwei Schlägen am Hals und Oberkörper.

Auf die Frage der Richterin, ob sie sich schuldig bekenne, antwortete die Angeklagte mit den Worten „muss ich“. Der Schuldspruch bringt der eingeschränkt zurechnungsfähigen Unterländerin eine Geldstrafe von 1.200 Euro ein. 600 davon muss sie zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.