Formular wird auf Mobiltelefon angezeigt
APA/Hans Klaus Techt
APA/Hans Klaus Techt
Wirtschaft

WKV schließt Datenleck beim CoV-Fonds aus

Bis Donnerstag war es offenbar möglich, auf der Website des Wirtschaftsministeriums Datensätze von einer Million Bürger abzurufen. Einen von den Neos vermuteten Zusammenhang mit der Antragsabwicklung für den Coronavirus-Härtefallfonds schließt die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) jedoch aus.

Private Daten auf WK-Website einsehbar

Bis Donnerstag war es offenbar möglich, auf der Website des Wirtschaftsministeriums Datensätze von einer Million Bürger abzurufen, darunter auch Menschen aus Vorarlberg.

Auf der Website des Wirtschafts-ministeriums konnten offenbar Namen, Adressen, zum Teil Einkünfte und selbständige Tätigkeiten von einer Million Bürger abgerufen werden. Dieses „Ergänzungsregister“ existiert seit Jahren, die Neos sehen einen Zusammenhang mit der Antragsabwicklung für den Härtefallfonds. Wirtschaftskammerdirektor Christoph Jenny schließt das aus.

Keine Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium

Die Verbindung, die zum Härtefallfonds hergestellt wird, sei ziemlich nebulös und, was wichtiger ist: es gebe keine Schnittstelle zwischen der Abwicklung der Anträge in der Kammer und dem Register des Wirtschaftsministeriums, so der WKV-Direktor. Niemand müsse Bedenken haben, dass die Daten auf einer öffentlichen oder anderen Seite landen. Das Programm, das zur Bearbeitung der Anträge verwendet werde, erfülle alle Anforderungen des Datenschutzes und sei auch von einem externen Unternehmen darauf geprüft worden, so Jenny.

Abfrage bei Finanzamt und Sozialversicherung

Anträge auf Zuschüsse aus dem Härtfallfonds werden von Unternehmern gestellt. Dabei geben sie ihren Antrag mit den nötigen Informationen zu Person und wirtschaftlicher Situation ab. Die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer prüfen zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Zuschuss, dazu gehören natürlich die Einnahmen, aber auch der Identitätsnachweis.

Danach gibt es zwei Schnittstellen: Über das Programm werden zusätzliche Informationen über das Vorjahr beim Finanzamt und auch bei der Sozialversicherung abgefragt. Das System berechnet dann automatisch, ob es eine Förderung gibt und wenn ja, in welcher Höhe.

Anträge werden nachträglich kontrolliert

Die Daten über genehmigte Anträge verbleiben bei der Wirtschaftskammer. Damit ist es möglich, nachträglich zu kontrollieren, ob die Unterstützung zurecht bezogen wurde. In der Phase zwei des Härtefallsfonds geht es ja um Leistungen von jeweils bis zu 2.000 Euro über drei Monate hinweg. Die Prüfung soll durch ein externes Büro erfolgen, so die Kammer. ​