Die Frist dafür läuft Ende der Woche ab. Denn bevor die Betretungsverbote für die Hotels gegolten haben, war noch das alte Epidemiegesetz gültig, aufgrund dessen es Entschädigungen geben könnte.
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
Es geht nach Auffassung der Vorarlberger Wirtschaftskammer um elf Tage, an denen die Coronavirus-Verordnungen das Epidemiegesetz noch nicht außer Kraft gesetzt hatten. Nach Angaben von Spartensprecher Harald Furtner haben bereits viele der knapp 1.000 Beherbergungsbetriebe in Vorarlberg einen Antrag auf Schadenersatz bei den Bezirkshauptmannschaften eingebracht.
Sammelklagen
Eine andere Möglichkeit ist, sich einem Sammelverfahren anzuschließen. Dabei tragen die Kläger kein Verfahrensrisiko und keine Kosten, allerdings müssen sie rund 25 Prozent des erstrittenen Wertes als Provision abtreten. Das lehnen einige Hoteliers ab.
Da die Erfolgschancen ohnehin sehr groß seien, können sie mit einem Anwalt auch selbst Schadenersatz einklagen. Laut Furtner gibt es aber bereits Gespräche mit dem Bund, um eine Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen.