Bäuerin verkauft Gemüse
ORF
ORF
Coronavirus

Wochenmärkte bleiben vorerst geschlossen

Die Vorarlberger Märkte bleiben auch nach dem Osterwochenende vorerst geschlossen. Die Grünschnittabgabe soll nach Ostern aber wieder möglich sein. In Gemeinden, in denen der Bedarf hoch ist, können ab nächstem Dienstag die Grünabfallsammelstellen geöffnet werden.

Die Vorarlberger Märkte bleiben auch nach dem Osterwochenende vorerst geschlossen. „Märkte sind Treffpunkte in den Ortszentren und deshalb eine besondere Gefahrenzone zur Verbreitung des Coronavirus“, begründete Andrea Kaufmann, Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, die Beibehaltung des Status quo. Grünschnittsammelstellen können hingegen wieder geöffnet werden.

Blick von oben auf den Dornbirner Marktplatz.
Stadt Dornbirn
Auch in Dornbirn wird es keinen Wochenmarkt geben

Einhaltung des Mindestabstands

Auf Märkten sei es unmöglich, wichtige Hygienemaßnahmen, aber auch den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, sagte Kaufmann. Anders als in Geschäften sei es auch schwierig, im Freien Eingangsbeschränkungen zu kontrollieren. Deshalb hätten die betroffenen Gemeinden in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg beschlossen, die Märkte im April vorerst weiter auszusetzen. „Es wäre unverantwortlich, das Erreichte jetzt durch eine zu frühe Öffnung zu gefährden“, sagte Kaufmann.

Grünschnitt kann länger gelagert werden

Die Grünschnittabgabe soll nach Ostern aber wieder möglich sein. In Gemeinden, in denen der Bedarf hoch ist, können ab nächstem Dienstag die Grünabfallsammelstellen geöffnet werden. Grünschnitt sollte allerdings nur dann angeliefert werden, „wenn es unbedingt notwendig ist“, appellierte Rainer Siegele, Mitglied des Gemeindeverbandspräsidiums, an die Solidarität der Vorarlberger Bevölkerung.

Da Grünschnitt für den Garten kein hygienisches Problem sei, könne er noch länger dort gelagert werden. Selbstverständlich gilt auch bei der Abgabe von Grünschnitt der Mindestabstand von einem Meter. Auch das gründliche Händewaschen nach der Abfallentsorgung sollte nicht vergessen werden.

Grünmüll, Kompost
ANDY Sillaber
Grünmüll kann wieder abgegeben werden

Verbrennen von Grünschnitt verboten

„Strengstens verboten“ ist laut Siegele das Verbrennen von Grünschnitt und Holz im Freien, davon ausgenommen sind lediglich Lager- und Grillfeuer. Ebenfalls untersagt ist das Abladen von Grünschnitt im Wald, an Bächen oder auf Wiesen.