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Wirtschaft

AK warnt derzeit vor einvernehmlichen Kündigungen

Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg warnt Arbeitnehmer davor, in der derzeitigen Situation voreilig einvernehmliche Auflösungen ihrer Dienstverhältnisse zu unterschreiben. Solche einvernehmliche Auflösungen könnten unwirksam sein, so die AK.

Sollte die Auflösung unwirksam sein, dann sei das Arbeitsverhältnis nach wie vor aufrecht, sagt AK-Juristin Brigitte Hutterer. Das Gesetz verlange, dass Arbeitgeber ab dem Überschreiten bestimmter Grenzen von Arbeitnehmern vorher eine Anzeige an das Arbeitsmarktservice (AMS) erstatten müssen. Erst nach dieser Anzeige und der Mitteilung vom AMS an den Arbeitgeber, dass die Beendigung zulässig ist, dürfen die Dienstverhältnisse beendet werden. „Das gilt für Arbeitgeber-Kündigungen wie auch für einvernehmliche Auflösungen“, so die Leiterin der Sozialrechtsabteilung der AK Vorarlberg.

AK-Hotline für arbeitsrechtliche Fragen

Dagegen müsse man aber möglichst rasch vorgehen. Falls daher betroffene Arbeitnehmer wissen, dass diese Werte überschritten wurden und gegen die einvernehmliche Auflösung oder Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen wollen, können sie sich unter der Telefonnummer 050 258 2000 an die AK-Experten wenden.

Die Grenzwerte werden überschritten, falls folgende Anzahl von Beendigungen durch den Arbeitgeber beabsichtigt sind:
– mindestens fünf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Arbeitnehmern
– mindestens fünf Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 600 Arbeitnehmern
– mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 600 Arbeitnehmern
– mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (wobei es bei den über 50-jährigen nicht darauf ankommt, wie viele Arbeitnehmer insgesamt im Betrieb beschäftigt sind.)