Apothekerin mit Medikamentenschachteln in Apothekerschrank-Schublade
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Coronavirus

Ärzte verschreiben telefonisch Medikamente

Seit Tagen werden die Menschen angehalten, Arztpraxen nur in Notfällen aufzusuchen. Mittlerweile können Medikamente telefonisch oder elektronisch verschrieben werden, Krankschreibungen können ebenfalls telefonisch ausgestellt werden. Damit sollen Kontakte in den Arztpraxen verhindert werden.

Angesichts der Situation mit dem Coronavirus in Österreich empfiehlt die Ärztekammer, nicht dringend notwendige Arztbesuche zu verschieben. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten nur mit Voranmeldung in die Praxen kommen. Voraussichtlich ab Mittwoch wird es die Möglichkeit geben, Rezepte auf elektronischem Weg zu erhalten.

Wie auch in den Spitälern sollen in den Ordinationen alle nicht zwingend notwendigen Patientenkontakte vermieden werden, hieß es in einer Empfehlung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Thomas Szekeres, die an die Ärztkammern in den Ländern erging – mehr dazu in: news.ORF.at – Nicht dringende Praxisbesuche verschieben.

Walla: Die meisten Patienten haben Verständnis

In der Praxis am Kehlerpark in Dornbirn etwa – dort haben sieben niedergelassene Ärzte ihre Ordination – sind aktuell nur halb so viele Patienten wie an normalen Tagen. In der Regel hätten die Leute Verständnis, sagt der Sprecher der niedergelassenen Ärzte, Burkhard Walla. Die Bevölkerung sei informiert und kooperativ und Patienten würden teilweise von sich aus Termine zu verschieben.

Einige Praxen unter Quarantäne

Fünf bis sechs Praxen sind in Vorarlberg aktuell unter Quarantäne gestell – eine genaue Zahl gibt es derzeit nicht. Die Ärztekammer hat nun aufgerufen, Schließungen zu melden. Einige Arztkollegen seien selber in Quarantäne – in erster Linie, weil sie mit Infizierten Kontakt hatten, nicht weil sie selber erkrankt wären, so Walla. Das Problem sei, dass diese Praxen dann für zwei Wochen geschlossen seien – es gelte zu schauen, wie in Zukunft die medizinische Versorgung sichergestellt werden könne.

Kommunikation per Telefon und E-Mail

In der Praxis der Dornbirner Ärztin Gabriele Gort läuft derzeit fast alles über Telefon und E-Mail. Eine große Umstellung gebe es derzeit auch in Zusammenarbeit mit den Altersheimen und mit der Hauskrankenpflege, so Gort. Mit diesen seien die Ärzte ebenfalls in Telefon- und Mailkontakt. Die Heime etwa würden Fotos von Wunden schicken, dann könne entsprechend eine Ferndiagnose gestellt und wenn nötig ein Medikament verschrieben werden.

Wahlärzte müssen sich selbst um Schutzanzüge kümmern

In Notfällen müssen die Ärzte Patienten mit Schutzkleidung besuchen. Dazu haben die Vorarlberger Vertragsärzte seit Montag Schutzpakete abholen können mit Mundschutz, Handschuhen und einem Schutzanzug – das könnte mehr sein, sagt die Dornmbirner Ärztin Gort. Wahlärzte müssen sich selbst um Schutzausrüstungen kümmern.

Übersicht über die Neuregelungen

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) am Dienstag in Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern ein Maßnahmenpaket für alle Patientinnen und Patienten geschnürt, das ab Montag gilt:

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
  • Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten
  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für einen Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei
  • gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.