Landesgericht von Außen im Winter
ORF Vorarlberg
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Gericht

Steuerhinterziehung: Ex-Polizist verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwochnachmittag ein ehemaliger Polizist – nicht rechtskräftig – wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der ehemalige Polizist muss sich außerdem noch wegen Amtsmissbrauchs verantworten, das Urteil in diesem abgetrennten Verfahren steht noch aus.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Polizeibeamte 15 Jahre lang eine Nebenbeschäftigung in Liechtenstein nicht gemeldet hat. Der Mann ist deshalb zu 110.000 Euro Strafe verurteilt worden. Die Hälfte davon muss er unbedingt zahlen.

Prozess gegen Polizisten

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwochnachmittag ein ehemaliger Polizist – nicht rechtskräftig – wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der ehemalige Polizist muss sich außerdem noch wegen Amtsmissbrauchs verantworten, das Urteil in diesem abgetrennten Verfahren steht noch aus.

Weiteres Verfahren wegen Amtsmissbrauch

Der Ex-Polizist musste sich am Mittwoch auch noch wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, bis Ende 2018 über 90 Mal das Strafregister ohne dienstlichen Grund abgefragt zu haben. Auf diese Weise soll er sich illegal hochsensible Daten besorgt haben. Der 58-jährige Oberländer hatte neben seinem Job bei der Polizei 15 Jahre lang für ein Sicherheitsunternehmen in Liechtenstein gearbeitet – und zwar schwarz, daher auch der Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung.

Daten-Abfragen für Arbeitgeber der Schwarzarbeit

Weil die Liechtensteiner Firma Geldtransporte ins Ausland begleitet hat, war sie auf Mitarbeiter angewiesen, die nicht vorbestraft sind. Eigentlich müssen Auszüge aus dem Strafregister – gegen eine kleine Gebühr – bei der jeweiligen Heimatgemeinde beantragt werden. Durch seine Tätigkeit als Polizist hatte der Angeklagte das aber schneller und unkomplizierter erledigen können, wie er vor Gericht gesagt hat – insgesamt 92 Mal.

Prozess vertagt

Geld habe er für die unerlaubten Abfragen nicht verlangt und er habe auch jedes Mal die Zustimmung der betroffenen Person gehabt. Weil nun Zeugen befragt werden müssen, ist der Prozess auf Anfang April vertagt worden.