Flugzeug
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Coronavirus

Wichtige Infos für Reisende

Aufgrund des Coronavirus werden Großveranstaltungen abgesagt und die ersten Länder schließen ihre Grenzen. Diese Geschehnisse werden derzeit besonders von Reisefreudigen mit Unbehagen verfolgt. Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat zusammengetragen, was sich in Zeiten der neuartigen Viruserkrankung für Reisende verändert.

Kann eine bereits gebuchte Pauschalreise kostenlos storniert werden?

Ein kostenloses Storno ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen. Wenn das Reiseziel beispielsweise nicht in der direkt vom Virus betroffenen Krisenregion liegt oder der Urlaub erst in einigen Wochen, z.B. zu Ostern angetreten wird, können Sie vorerst nur zuwarten und die weitere Entwicklung beobachten.

Eine klare Reisewarnung des Außenministeriums, wie es bei Italien derzeit der Fall ist, würde in jedem Fall als Rücktrittsgrund gelten. Um von einer Reise zurückzutreten, muss nicht zwingend eine Reisewarnung vorliegen. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf. Beobachten Sie die weitere Entwicklung genau. Informieren Sie sich direkt auf der Webseite des Außenministeriums über die aktuellen Sicherheitswarnungen.

Kann eine bereits gebuchte Individualreise kostenlos storniert werden?

Individualreisende (das heißt, der Konsument hat nur ein Hotel oder einen Flug einzeln gebucht) haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno. Es sei denn, das Hotel liegt beispielsweise im Sperrgebiet und ist daher nicht erreichbar – dann haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung.

Ist Ihr Hotel allerdings erreichbar, aber Sie möchten aufgrund der aktuellen Situation nicht anreisen, dann bleiben Sie leider auf den Stornokosten sitzen. In diesem Fall können Sie nur versuchen, eine kulanzweise Lösung mit dem Vertragspartner zu vereinbaren. Tipp: Ob sich Ihr Hotel in einer der betroffenen gesperrten Gemeinden befindet, können Sie auf der Webseite des Außenministeriums prüfen.

Kann man bei einer reinen Flugbuchung vom Vertrag zurücktreten?

Sie können auch bei reinen Flugbuchungen unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, wenn die „Geschäftsgrundlage“ weggefallen ist. Dies wird etwa angenommen, wenn der Antritt bzw. die Fortsetzung der Reise für einen durchschnittlichen Reisenden plötzlich unzumutbar gefährlich geworden ist.

Die zum kostenlosen Rücktritt berechtigende Unzumutbarkeit kann sich also nur aus einer konkreten Gefahrenlage ableiten. Eine eindeutige Reisewarnung durch das Außenamt kann in der Regel als stornofreier Rücktrittsgrund gewertet werden. Nehmen Sie jedenfalls Kontakt mit Ihrer Fluglinie auf – manche bieten auch kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an.

Was ist mit Flugbuchungen nach Israel?

Laut Information des Außenministeriums hat Israel ab 6.3.2020 ein Einreiseverbot unter anderem für sämtliche aus Österreich kommende Reisende verhängt. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen stehen im Fall von Flugbuchungen nach Israel die Chancen gut, dass Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten können.

Es wird empfohlen, den Rücktritt vom Vertrag gegenüber der Airline rechtzeitig vor Abflug zu erklären. Argumentieren Sie, dass die „Geschäftsgrundlage“ weggefallen ist und der Antritt des Fluges unzumutbar geworden ist.

Achtung:
Das gilt nur solange es ein aufrechtes Einreiseverbot gibt. Weiter in der Zukunft liegende Flüge können nicht ohne weiteres kostenlos storniert werden. Informieren Sie sich daher laufend über die aktuellen Entwicklungen.