Wahlzettel GW2020
Tarja Prüss
Tarja Prüss
GW2020

Bürgermeister: Erstmals eigener Stimmzettel

Erstmals gibt es heuer bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen einen eigenen Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters. Bisher wurden die beiden Wahlen stets mit einem Stimmzettel durchgeführt, was viele ungültige Stimmen zur Folge hatte.

Im Jahr 2000 wurde in Vorarlberg die Bürgermeister-Direktwahl eingeführt. Einen eigenen Stimmzettel dafür gab es bisher noch nie. Bei den heurigen Urnengängen werden Gemeindevertretung und Bürgermeister mit separaten Zetteln gewählt.

Direktwahl in 62 Gemeinden

Eine Direktwahl des Bürgermeisters wird es am 15. März in 62 der 96 Gemeinden geben. In 37 dieser Gemeinden treten mehrere Kandidaten an. In 25 Orten steht nur eine Person zur Wahl. In jenen Gemeinden, in denen keine Bürgermeister-Direktwahl angemeldet worden ist, bestimmt die Gemeindevertretung, wer Ortschef wird. Das wird heuer in 34 Gemeinden der Fall sein.

Mögliche Stichwahlen am 29. März

Ein Kandidat kann grundsätzlich nur dann Bürgermeister werden, wenn auch die Liste, für die er antritt, mindestens mit einem Mandat in die Gemeindevertretung gewählt wird. Bei Direktwahlen mit mehreren Kandidaten gilt laut Gemeindewahlgesetz jener Wahlwerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt.

Schafft kein Kandidat diese 50-Prozent-Hürde, findet zwei Wochen später – also am 29. März – eine Stichwahl zwischen jenen beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen haben. Das könnte heuer in maximal 16 Gemeinden der Fall sein, denn nur in diesen gibt es mehr als zwei Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters. Bisher lag die Zahl der Stichwahlen immer zwischen drei und fünf.

Wenn sich nur ein Kandidat zur Direktwahl angemeldet hat, muss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lauten, damit der Wahlwerber auch als gewählt gelten kann. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Bürgermeister von der Gemeindevertretung bestimmt.