Wahlzettel GW2020
Tarja Prüss
Tarja Prüss
Politik

Gemeindewahlen: 1.806 Mandate zu vergeben

Bei den Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 15. März werden in den 96 Kommunen insgesamt 1.806 Mandate vergeben – gleich viele wie vor fünf Jahren. Die Größe der Gemeindevertretungen richtet sich nach der Zahl der Einwohner.

Die in Vorarlberg kleinstmögliche Gemeindevertretung setzt sich aus neun Mandataren zusammen. Das gilt für Kommunen mit bis zu 500 Einwohnern, von denen es 15 gibt.

Nach den Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes steigt die Zahl der Mandate in der Folge in „500er-Schritten“ an: Zwölf Mandate werden in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern vergeben, 15 in 1.500-Einwohner-Kommunen. In Orten, die zwischen 2.501 und 5.000 Einwohner haben, werden 24 Gemeindevertreter gewählt. Das ist in Vorarlberg in 16 Kommunen der Fall.

36 Mandate bei mehr als 15.000 Einwohnern

30 Mandatare sind schließlich in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 8.001 und 11.000 vorgesehen, bei mehr als 15.000 Einwohnern wird das Gemeindeparlament mit 36 Mandatsträgern besetzt. Die kleinste Vorarlberger Stadt Bludenz schafft dieses Kriterium nicht und hat demzufolge lediglich 33 Stadtvertreter. Die größtmöglichen Gremien tagen hingegen in Dornbirn, Bregenz, Feldkirch, Lustenau und Hohenems.

Gemeindevorstand mindestens zu dritt

In den Gemeindevertretungen selbst werden wiederum die Gemeindevorstände bestimmt, deren Mitglieder „Gemeinderäte“ bzw. „Stadträte“ genannt werden. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstands hat die Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung festzusetzen. Sie muss mindestens drei betragen, darf aber nicht größer sein als die durch vier geteilte Zahl der Gemeindevertreter.

Die zahlenmäßig größten Gemeindevorstände dürfen somit maximal neun Personen umfassen – was sie auch durchwegs tun, wo es möglich ist. Beispiele für Orte mit dreiköpfigen Gemeindevorständen sind etwa Viktorsberg (415 Einwohner) oder Bürserberg (549 Einwohner).