Weitere drei Betriebe haben sich laut AMS nicht an die Meldepflicht gehalten. Das heißt, die Unternehmen haben Personen nicht angemeldet und somit schwarz beschäftigt, sagt Katharina Neuhofer, die stellvertretende Geschäftsführerin beim AMS Vorarlberg. Zwei Betriebe bekommen keine Arbeitnehmer mehr vermittelt, weil sie insolvent geworden sind.
Grundsätzlich gelten diese Vermittlungsverbote unbefristet, heißt es beim AMS. Wenn ein Betrieb aber möchte, dass das Verbot wieder aufgehoben wird, muss er sich mit diesem Wunsch an das AMS wenden. Das AMS prüfe dann, ob die ursprünglich festgestellten Missstände beseitigt worden sind. Ist das der Fall, wird das Verbot wieder aufgehoben, sagt Neuhofer.