Die Familie ist schon länger zerstritten. Als die 33-jährige Tochter vor ein paar Jahren einen neuen Partner kennenlernte, verschärfte sich die Situation. Sie brach den Kontakt zu ihrer Mutter ab und sagte ihr auch immer wieder, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Mehr als drei Jahre hinweg, gibt die Mutter aber nicht auf.
Die Angeklagte hat über drei Jahre hinweg versucht, Kontakt mit ihrer Tochter aufzunehmen. Zum Beispiel zu Weihnachten oder bei Geburtstagen der Enkel. Dabei sind auch zum Teil mehrere Anrufe oder Nachrichten pro Tag erfolgt. Auch wenn zwischendurch ein paar Mal monatelang Funkstille geherrscht hat, hat die Angeklagte immer wieder beharrliche die Kontaktaufnahme versucht. Das hat auch der Richter in seiner Urteilsbegrüdung erwähnt. Durch die vielen Anrufe, Nachrichten und auch unangemeldeten Besuche vor der Haustüre ist die Lebensqualität der Opfer beeinträchtigt und der Tatbestand erfüllt.
Die Mutter wurde zu einer Geldstarfe in Höhe von 800 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Die Verteidigung hat Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.