Im Schuljahr 2015/16 wurde 31.000 Schülern aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen ein sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) zuerkannt – 2018/19 waren es nur mehr 29.500, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).
Entwicklung in den Bundesländern unterschiedlich
Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern ist dabei recht unterschiedlich. Vor allem in der Steiermark (von 3.400 auf 2.700) und in Tirol (von 2.200 auf 1.800) ging die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf stark zurück. Ein geringeres Minus gab es in Kärnten (von 2.200 auf 1.900), Oberösterreich (von 5.500 auf 5.300) und in Vorarlberg (von 2.100 auf 2.000).
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland blieb die Zahl konstant. Als einziges Bundesland ein Plus verzeichnete Salzburg (von 2.200 auf 2.400 Schüler). Nach Schulformen blieb die Zahl der Schüler mit SPF in der Vorschulstufe konstant und sank vor allem in den ersten vier Schulstufen.
Längerfristige Beeinträchtigung
Vorgesehen ist der Status SPF dann, wenn Schüler wegen einer längerfristigen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dem Unterricht nicht ohne sonderpädagogische Förderung folgen können. Sie können dann durch spezielles Lehrmaterial oder entsprechende Lehrer gefördert oder in einem oder mehreren Fächern nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe oder anderen Schulart unterrichtet werden.
Explizit nicht vorgesehen ist der SPF für Schüler, die zu Beginn der Volksschule nicht altersentsprechend entwickelt sind, die Unterrichtssprache nicht beherrschen oder Lernprobleme wie Lern-oder Rechenschwäche, Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachstörungen haben. Für diese sind der Besuch einer Vorschulklasse bzw. einer Deutschförderklasse oder andere Förder- und Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.