Vorarlberg hat 96 Gemeinden und Städte und in jeder Gemeinde wird anders gewählt. Insgesamt gibt es drei verschiedene Wahlmodelle: Es gibt Gemeinden in denen es nur eine Listenwahl gibt (mehrere Listen oder auch nur eine Einheitsliste) und eine Bürgermeister-Direktwahl und es gibt Gemeinden in denen es nur eine Listenwahl gibt – ohne Bürgermeister-Direktwahl. Außerdem gibt es noch 13 Gemeinden, in denen keine Listen zur Auswahl stehen. Dort werden Namen auf leere Zettel geschrieben, ein Spezifikum in Vorarlberg. Im Frühjahr waren es noch 14 Gemeinden, in Lorüns wurde das Wahlsystem aber über den Haufen geworfen. Nun treten zwei Listen mit zwei Bürgermeisterkandidaten an.
Fünf Vorzugsstimmen sind zu vergeben
Bei der Listenwahl können auch Vorzugsstimmen vergeben werden. Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel Kandidaten jener Partei, die sie wählen, bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Auf denselben Wahlwerber können höchstens zwei Vorzugsstimmen vereint werden.
Eigener Stimmzettel für Bürgermeister-Wahl
In Vorarlberg gibt es 65 Gemeinden in denen es eine Wahl der Gemeindevertretung und eine Bürgermeister-Direktwahl gibt. Dafür gibt es erstmals zwei getrennte Stimmzettel. Einer für die Gemeindevertretung. Und einer für die Wahl des Bürgermeisters. Es gibt Gemeinden, in denen es nur einen Bürgermeister-Direktwahlkandidaten gibt. Dieser muss dann mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja erhalten, damit er auch als gewählt gelten kann. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Bürgermeister von der Gemeindevertretung bestimmt – mehr dazu in Erstmals eigener Stimmzettel für Bürgermeisterwahl(3064747)(vorarlberg.ORF.at).
Wahl muss eindeutig sein
Ein amtlicher Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn der Wähler durch Anbringen von Zeichen oder Worten auf dem Stimmzettel eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei er wählen will. Dies kann z.B. durch Anhaken, Unter-streichen, Durchstreichen der anderen wahlwerbenden Parteien oder durch das Schreiben eines einzigen Parteinamens auf dem Stimmzettel geschehen.
Muss Bürgermeister und Partei übereinstimmen?
Wenn es in einer Gemeinde zwei Stimmzettel gibt, müssen nicht beide zwingend abgegeben werden. Wer an der Bürgermeister-Direktwahl nicht teilnehmen will, muss den Wahlzettel nicht mit ins Kuvert stecken. Das heißt aber auch, dass der fehlende Stimmzettel für die Bürgermeisterdirektwahl als ungültige Stimme gezählt wird. Das ist auch umgekehrt möglich, wer keine Liste wählen will, sondern nur bei der Bürgermeister-Direktwahl mitmachen will, kann das ebenfalls machen. Auch muss der Bürgermeister-Kanidat und die Partei nicht miteinander übereinstimmen, um gültig zu wählen.
Leere Stimmzettel in 13 Gemeinden
In 13 Vorarlberger Kommunen wird bei den Gemeindewahlen eine Mehrheitswahl durchgeführt: Wähler und Wählerinnen schreiben handschriftlich ihre gewünschten Gemeindevertreter auf einen leeren Wahlzettel. Auch eine Bürgermeister-Direktwahl gibt es in diesen Gemeinden nicht.
In Vorarlberg wird in Gemeinden, in denen keine Partei oder Liste kandidiert, eine Mehrheitswahl durchgeführt. Auf leere Stimmzettel können die Wähler und Wählerinnen Namen jener Gemeindebürger eintragen, die ihrer Meinung nach in der Gemeindevertretung sitzen sollen. Die Wähler können auf ihren Stimmzettel doppelt so viele Namen schreiben, wie es Gemeindevertreter in der Gemeinde gibt. Die Zahl der Gemeindevertreter hängt von der jeweiligen Bevölkerungsstärke ab.
Die Personen mit den meisten Stimmen gelten anschließend als gewählt – sofern sie nicht auf ihr Mandat verzichten. Die neu gewählten Gemeindevertreter wählen dann in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte den neuen Bürgermeister – mehr dazu in Leere Stimmzettel in 13 Kommunen (vorarlberg.ORF.at).
Wählen mit Wahlkarte
Eine Stimmabgabe ist bei Wahlen auf Gemeindeebene auch mit einer Wahlkarte (per Briefwahl oder vor der örtlich zuständigen Wahlbehörde) möglich. Bei Bedarf kann außerdem der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden – Neuer Wahlkartenantrag für Briefwahl nötig (vorarlberg.ORF.at).