Zwei männliche Tortenfiguren
APA/Herbert Pfarrhofer
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Politik

Strafausweitung für Homophobie gefordert

Die Homosexuellen-Bewegung in Vorarlberg fordert eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes. In Österreich gebe es den Schutz nur in der Arbeitswelt, nicht jedoch im privaten Bereich, erklärt Michael Egger, Vizeobmann des Vereins „Go West“.

Einem homosexuellen Menschen darf also wegen seiner sexuellen Orientierung nicht ein Job verweigert werden. Wenn aber Schwule oder Lesben etwa aus Wohnungen, Lokalen oder Bussen hinausgeworfen werden, gibt es laut Egger keine rechtliche Handhabe.

„Für 21. Jahrhundert nicht mehr standesgemäß“

Solche Diskriminierungen gibt es hierzulande nach Angaben von Egger nach wie vor. „Speziell in Vorarlberg erleben wir doch sehr, sehr viele Anfragen oder Beschwerden von Menschen, die im Alltag – sei es in der Schule, beim Job, beim Weg dahin, in öffentlichen Verkehrsmitteln – diskriminiert werden“, so der „Go West“-Vizeobmann.

Es komme in Vorarlberg auch regelmäßig zu Fällen von Körperverletzungen und Angriffen verbaler oder körperlicher Natur. „Und das ist einfach für das 21. Jahrhundert nicht mehr standesgemäß“, sagt Egger.

Schweiz weitet Strafnorm aus

Die Schweizer haben am Sonntag ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung von Homosexuellen gesetzt: 63 Prozent der Stimmberechtigten haben für die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm gestimmt. Sie verbietet nun, Menschen in der Öffentlichkeit wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Die Strafen reichen bis zu drei Jahren Haft.

In der Vorarlberger LGBTIQ*-Gemeinschaft – also unter Homosexuellen, Lesben, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender-Personen – ist die Schweizer Entscheidung laut Egger gefeiert worden. Dabei sei die Schweiz nicht immer ein Vorbild – Stichwort: Ehe für alle.

Wenig Hoffnung in heimische Politik

Die Schwulen, Lesben und Transgender-Personen in Vorarlberg setzen allerdings wenig Hoffnung in die österreichische Politik. Gesellschaftliche Veränderungen in Bezug auf die sexuelle Orientierung hat sich die Bewegung laut Egger nur über Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof erkämpfen können. In den vergangenen Jahren brachte der Gang vor den Verfassungsgerichtshof letztendlich unter anderem das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle.